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D Die kommandirten Regiments-Korkmandeure 2c. versammeln sich am 5. Oktober 1887 um 9 Uhr
Vormittags am Schieß ause der Militär-Schießschule zu Spandau, woselbst sie sich (in Ueberrock
und Mütze) bei dem dort anwesenden Inspekteur der Infanterieschulen zu melden haben.
Ueber die Beförderung dahin von Berlin aus wird die Miltär Schieif ule bei Uebersendung
des #alusweises für die Empfangnahme der Abonnements-Fahrkarte — Ziffer 5 — nähere Mit-
theilung machen.
3) Die betreffenden Regiments-KRommandeure 2c. geben bis Kätestens zum 20. September 1887 der
Militär-Schießschule von ihrer erfolgten Kommandirung Kenntniß und theilen Vierber mit, ob sie
in Berlin oder Spandau wohnen wollen.
4) Für die Dauer des Kursus werden den Theilnehmern gemäß §. 4 der Verordnung, betreffend die
agegelder und Reisekosten der Personen des Soldatenstandes des Preußischen Hres, die chargen-
mäßigen Tagegelder gewährt. Die Offiziere der Berliner und Potsdamer Garnison haben die
Tagegelder für den in die Zeit des Kursus fallenden Sonntag nicht zu empfangen.
5) Außer den Tagegeldern erhalten diejenigen Regiments-Kommandeure 2c., deren Garnison über
22 km von Spandau entfernt ist, und welche in Rücksicht auf den in dieser Stadt herrschenden
Wohnungeman el von vornherein in Berlin Wohnung nehmen wollen, eine Entschädigung für
die Reisen nach Spandau, und zwar in Form einer Abonnements-Fahrkarte I. Klasse für die
Eisenbahnstrecke Berlin—Spandau.
6) Die Burschen der Regiments-Kommandeure 2c. verbleiben für die Dauer des Kommandos in der
Verpflegung ihrer Truppentheile und erhalten von diesen das Garnisonbrotgeld des Kommando-
Ortes, sowie, wenn a6 in Berlin untergebracht sind, den täglichen Löhnungszuschuß von einem
Pfennig.
7) Die Minohme von Pferden auf Kosten der Militär-Verwaltung ist ausgeschlossen.
8) Die Neisekosten und Tagegelder für die Hin= und Rückreise, einschließlich der Tagegelder für die
Dauer des ursus, sind seitens der Truppentheile zu zahlen und für Rechnung des Etatskapitels 34
zu liquidiren.
Die Militär-Schießschule zahlt und liquidirt für Rechnung des Etatskapitels 34 nur die
Kosten für die unter 5 gedachten Fahrkarten.
B. Informationskursus für Stabsoffiziere und Kompagnie-Chefs der Infanterie 2c.
1) Die Bezeichnung der Theilnehmer ist den Königlichen Generalkommandos, dem Chef des Ingenieur-
und Pionier-Korps und der Festungen, sowie der Königlichen Inspektion der Infanterieschulen
und der Königlichen Inspektion der Siger und Schützen überlassen. #
2) Die Offisiere müssen in Spandau Wohnung nehmen und versammeln sich am 10. Juni 1887
um 7½ Uhr Vormittags am Schießhause der Militär-Schießschule, woselbst sie sich (in Ueber-
rock und Mütze) bei dem Kommandeur der Militär-Schießschule zu melden haben.
3) Die kommandirten Offiziere sind von ihren Truppentheilen bis spätestens zum 25. Mai 1887 der
Militär-Schießschule namhaft zu machen. #
4) Für die Dauer des Kursus werden den Theilnehmern, mit Ausnahme derjenigen aus der Garnison
pandau, gemäß §. 4 der Verordnung, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Personen
des Soldatenstandes des Preußischen Heeres, die chargenmäßigen Tagegelder gewährt. #
5) Im Uebrigen finden die Festsetzungen unter A Ziffer 6 bis 8 auch auf die Theilnehmer dieses
Kurfus sinngemäße Anwendung.
C. Formation der Militär-Schießschule und der Gewehr-Prüfungs-Kommission für 1887.
1) Die Kommandirungen zu der Militär-Schießschule und der Geweh-Nrüfungs-Kommifsn haben
nach Maßgabe der anliegenden Uebersichten sowie der beigefügten ePimmun en zu erfolgen.
–— Es ist darauf zu halten, daß die als Handwerker von Profession zu komman-
- direnden Gemeinen ihrer Profession gewachsen sind. · »
2) Bezüglich der Kommandirungen von Offizieren als Hülfslehrer zur Militär-Schießschule wird der
Iaspekteur der Infanterieschulen entsprechende Anträge an die Königlichen Generalkommandos richten.
No. 214. 12. 86. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.