Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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e) zum Bremser, Schaffner, Zugsührer: 
aus einem höheren betriebs= oder bautechnischen Beamten und einem Betriebs= oder 
Verkehrskontroleur; 
« d) zum Rangirmeister und Portier für den Stationsdienst: » 
aus einem betriebs= oder bautechnischen Beamten und einem Betriebskontroleur oder 
Stationsvorsteher; 
e) zum Packmeister und Lademeister: » 
aus einem höheren betriebstechnischen Beamten und einem Verkehrskontroleur oder Güter- 
expedienten; · 
H zum Magazinaufseher, Maschinenwärter, Lokomotivheizer, Lokomotivführer, Wagenmeister: 
aus einem höheren betriebs= oder bautechnischen und einem höheren maschinentechnischen 
eamten; 
8) zum Materialienverwalter: Z « 
gä; feeiittemä Direktionsmitgliede, dem Vorstande des Materialienbüreaus und einem Eisen- 
nsekretär; 
b) zum Telegraphisten und Telegraphenaufseher: 
aus einem höheren betriebs= oder bautechnischen Beamten und einem Telegraphen-Inspektor; 
i) zum Bahnmeister: 
aus zwei höheren bau= und betriebstechnischen Beamten und einem Eisenbahnsekretär; 
kr) zum Werkmeister: · 
aus einem maschinentechnischen Mitgliede der Direktion oder dessen Vertreter und einem 
anderen hößeren maschinentechnischen Beamten; 
1) zum Stationsassistenten: 
aus dem Betriebsdirektor oder einem höheren betriebstechnischen Beamten, einem Betriebs- 
kontroleur oder Stationsvorsteher und einem Verkehrskontroleur oder Güterexpedienten; 
m) zum Stationsvorsteher oder Güterexpedienten: # 
aus einem Direktionsmitgliede, einem höheren betriebstechnischen Beamten und einem 
Verkehrsinspektor oder Verkehrskontroleur; 
n) zum Kanzlsten « 
aus dem mit der Oberaufsicht über die Kanzlei beauftragten Büreauvorsteher und einem 
anderen Eisenbahnsekretär; « 
o) zum Zeichner: - 
aus dem Vorsteher eines technischen Büreaus und einem technischen Eisenbahnsekretär; 
p) zum Betriebs= und zum Eisenbahnsekretär: » 
aus einem Direktionsmitgliede, einem Verkehrsinspektor oder Verkehrskontroleur und einem 
Eisenbahnsekretär; 
a) zum technischen Betriebs= und zum technischen Eisenbahnsekretär: 
aus einem Direktionsmitgliede, einem höheren bau= bz. maschinentechnischen Beamten und 
einem Eisenbahnsekretär; 
öF ) zum Werkstättenvorsteher: 
aus einem maschinentechnischen Mitgliede der Direktion oder dessen Vertreter, einem anderen 
rlheren maschinentechnischen Beamten und einem #lenbahmseree 
Den Vorsitz in den Prüfunge-Kommmissionen führt der im Range höher stehende Beamte und unter 
Beamten von gleichem Range der Dienstältere derselben. 
§. 7. Verfahren bei Abnahme der Prüfungen. 
Mit dem schriftlichen Theile der Prüfungen ist der Regel nach zu beginnen. · 
In den Prüfungen um Bahnwärter, Weichensteller, Bremser, zum Nachtwächter und zum Portier, 
für den Stationsdienst, zum Maschinenwärter und zum Lokomotivheizer können die schriftlichen Arbeiten und die 
Prüfung in den allgemeinen Schulkenntnissen unterbleiben, wenn bereits in der Vorprüfung festgestellt ist, 
daß die erforderlichen Kenntnisse in vollständig genügendem Maße vorhanden sind. 
amte, welche Uebung oder Fertigkeit im Telegraphiren oder in der Behandlung der Telegraphen- 
Apparate und Leitungen, oder Kenntnisse vom Telegraphendienst besitzen sollen, müssen sich hierideer durch eine 
vorher vor einem gelegraphenispeltor. seinem Vertreter oder vor einem hierfür besonders geeigneten und 
bestimmten Teismwapfenau er abzulegende Prüfung ausweisen, mit Ausnahme der Anwärter zum Telegraphisten 
oder Telegraphenaufseher, von welchen diese Fertigkeiten und Kenntnisse in der Prüfung selbst nachzuweisen sind 
  
 
	        
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