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Berechnung geradliniger ebener Iizuren, sowie des Kreises und seiner Theile, Berechnung
der beim Bau vorkommenden regulären Körper, Gewölbe und Gewölbeflächen, Inhaltsbestimmung
ebenflächiger Körper, des Zylinders, des Kegels und der Kugel, sowie der Oberfläche derselben
sehne Beweieführun );
enntniß der gebräuchlichsten Maurer= und Zimmermaterialien und der Mörtelbereitung, sowie
Kenntniß der gewöhnlichen Maurer= und Zimmerverbände und der Arbeiten zum eifachen
inneren Ausbau der Gebäude;
5. Kenntniß sämmtlicher bei der Unterhaltung der Bahn, der zugehörigen Bauwerke und Gebäude,
insbesondere auch bei der Unterhaltung des Oberbaues vorkommenden Arbeiten; Kennüniß der
dan erforderlichen Materialien nach ihren Eigenschaften und ihrer Verwendung; der Anlage
und der Verhältnisse des Bahnkörpers, der Herstellung der Bettung, der Konstruktion des Ober-
baues und der Unterhaltung deselden. der Konstruktion und der Einlegung der Weichen, Kenmt-
niß der Anordnung und Unterhaltung der in dem Bahnbezirk vorkommenden Weichen= und
Signalstellwerke, der einfacheren, zur Ausführung von Erd= und Oberbauarbeiten erforderlichen
Werkzeuge und Geräthe; Kenntniß der Berechnung von Profilen und Erdkörpern;
6. Kenntniß und Gewandtheit in der Anwendung der Vorschriften des Bahnpolizeireglements und
der Bahnordnung für Bahnen untergeordneter Bedeutung, der Normen für die Konstruttion und
Ausrüstung der Eisenbahnen Deutschlands, der Signalordnung nebst den für den Bahnbezak
erlassenen Ausführungsbestimmungen, sowie der sonstigen Vorschriften zur Sicherung des Betriedes,
des Signaldienstes, der Bedienung von Weichen= und Signalstellwerken, der Unterhaltung der
elektrischen Eelegradbenleitungen und des dienstlichen Gebrauchs derselben, der Dienstanweisungen
für Bahnmeister, Bahnwärter und Weichensteller, der Vorschr- en über die Führung der Arbeits-
üge, über die Benutzung der Arbeitswagen (Dräsinen, Bahnmeisterwagen), der Bestimmungen
der freie Fahrten, über Versendung von Dienstgut und Dienstbriefen, ferner über das Ver-
6 bei außergewöhnlichen Vorfällen, wie Entgleisungen, Unfällen u. s. w.;
w.;
rtigkeit in der Führung der Bücher und der Listen zur Kontrole der Arbeiter, in der Auf-
tellung von Rechnungen, Ausgabe= und Einnahmenachweisungen und Rapporten, Kenntniß der
orschriften über die Einrich ng der Oberbau= und der Baumaterialienverwaltung und über
das Buch- und Rechnungswesen erselben, und Kenntniß der Vorschoften des Rechnungsweseas
in der Staatseisenbahnverwaltung im Allgemeinen, soweit dieselben den Dienstkreis eines Bahr-
meisters berühren; ·
8. Befähigung, kleinere Entwürfe nebst zugehörigen Massenberechnungen und Kostenanschlägen, sowie
einfache Handzeichnungen anzufertigen, kleine Flächen zu vermessen, und Höhenlagen mit dem
Nivellirinstrumente aufzunehmen und danach aufzutragen, einschletüch der Ordinatenberechnung
9. Femtaten. in dem Gebrauch und der Handhabung elektrischer Telegraphenapparate, insbesonden
ähigkeit, dienstliche Depeschen und Hülfssignale . ohne Fehler zu geben;
10. Kenntniß der Dienstanweisung für Zug Mrer und der Vorschriften über Führung der Fahr-
berichte und Kilometerbücher.
Für geprüfte Landmesser fällt der Nachweis der unter 1, 3, 8 gestellten Anforderungen weg.
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§. 30. Prüfung zum Telegraphenaufseher.
Der Anwärter muß in einer mechanischen Werkstätte und einer Kilegraphenbaunnftalt ausgebildet
pas 2 ,Shr im Eisenbahn-Telegraphenunterhaltungsdienst, sowie drei Monate im Telegraphistendieist
e gt gewesen sein.
In der Prufung sind nachzuweisen:
1. Allgemeine Vorbildung, insbesondere die Fähigkeit, einen Gegenstand aus dem Dienstkreise des
Telegraphenaufsehers in angemessener Form und richtig mit geläufiger Handschrift darzustellen;
2. Rechnen in den vier Grundarten, auch mit gewöhnlichen und Dezimalbrüchen und mit der Regel=
detri, Kenntniß des metrischen Maß= und Gewichtssystems; Berechnung geradliniger ebener
iguren, sowie des Kreises und seiner Theile;
3. Kenntniß der allgemeinen und der Eisenbahngeographie, insbesondere Deutschlands und der
angrenzenden Länder;
4. Kenntniß der Organisation der Staatseisenbahnverwaltung und der Ressortverhältnisse des
Dreteonsbezirez enntniß der gemeinsamen Bestimmungen für alle Beamte im Staateisen=
ahndienst;