Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

2 Paar Unterhosen, 
1 Mantel, » 
1 PaadrscFulPhandschuhe (dem Unteroffizier — einschl. Lazarethgehülfen — 2 Paar Leder- 
andschuhe), 
2 Paar Stefel bg. Schuhe (neue), 4n 
2 Paar Sohlen nebst Flecken und Aufnähegeld (Sohlen nebst Aufnähegeld sr nur den 
ur Stamm-Kompagnie Kommandirten mihzugeben und für die zum Lehrkursus Komman= 
irten nur auf direktes Erfordern der Militär-Schießschule zu übersenden), 
3 Hennen (darunter 1 neues), 
1 Helm bz. Tschako mit Zubehör (ohne Haarbusch), # » 
1 Tornister mit Zubehör (derselbe muß so eingerichtet sein, daß das Kochgeschirr sowohl 
inten als auch oben angeschnallt werden kann), 
1 Leibriemen mit Schloß, 
1 Mantelriemen, 
1 Brotbeutel, 
1 Feldflasche, 
2 Säbeltroddeln, 
2 Patrontaschen (die Unteroffiziere ebenfalls), 
1 Gewehrriemen (möglichst neu), 
2 Patronenbüchsen, 
1 Fettbüchse, 
1 Kochgeschirr, 
1 Paar Kochgeschirrriemen, «»· * 
1 Gewehr, (nur den Unteroffizieren und Mannschaften, einschließlich Offizier- 
1 Mündungsdeckel, burschen, solcher Truppentheile mitzugeben, welche bis zum Beginn 
1 Visirkappe, der Lehrkurse 2c. mit Gewehren M/71. 84 bewaffnet worden sind), 
1 Schraubenzieher, 
1 Seitengewehr, 
1 Soldbuch, 
1 Ge angbuch, 
1 Schießbuch; « » » · 
den Hornisten das Signal-Instrument nebst Siiefer (Gewehr nebst Zubehör, Fettbüchse sowie 
die Patronenbüchsen und -Taschen kommen für dieselben in Wegfall). 
2) Jedem Unteroffizier und Gemeinen — mit Ausnahme der Offizierburschen — ist ein kleiner 
Spaten mitzugeben. » » 
3) Ferner ist für jeden zur Stamm-Kompagnie Kommandirten zur Instandhaltung der Bekleidungs- 
egenstände etwas blaues und graues Tuch, sowie etwas Drillich und Futterleinwand als Flick- 
material mitzusenden. v » » 
4)DieTruppentheilehabendaraufzuachten,daßdteKommandtrtenmctvollkommenguterFuß- 
bekleidung versehen sind. · » 
5) Seimmtüte Sachen müssen neuester Probe und mit dem Namen des betreffenden Kommandirten 
versehen sein. » » « 
6) Der etwaige weitere Bedarf an Bekleidungs= und Ausrüstungsstücken ist der Militär-Schießschule 
auf direktes Erfordern zu übersenden. # « 
7) Die von der Militär-Schießschule zur Gewehr-Prüfungs-Kommission übertretenden Unteroffziere 
sind seitens der ersteren mit denjenigen Bekleidungsstücken zu überweisen, mit welchen sie für das 
Kommando zur Militär-Schießschule ausgerüstet sind. 
VI. Ueberweisung der Bekleidungs= und Ausrüstungs-Gegenstände. 
1) Die Unteroffiziere und Gemeinen nehmen ihre sämmtlichen Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke 
bz. Waffen Forst mit **'e Kommando-Orte und nach Beendigung ihres Kommandos wieder 
zum Truppentheile zurück. « «« « 
2) Der Marsch der Kommandirten erfolgt im 2. Anzuge; der bessere Anzug, owie die übrigen 
Bekleidungs= 2c. Stücke (siehe V. 1, 2 und 3) werden im Tornister untergebracht.
	        
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