Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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Nr. 18. 
Regelung der Straf- rc. Befugnisse des Direktors der Militär-Telegraphen-Schule und des Direktions- 
Mitgliedes dieser Austalt. 
Auf den Mir egaltenen Vortrag will Ich hiermit dem Direktor der Militär-Telegraphen-Schule die Disziplinar- 
strafgewalt und Befugniß zur slaubgeuheilung eines detachirten Stabsoffiziers und dem Direktions-Mitgliede 
dieser Anstalt diejenige eines Kompagnie-Chefs verleihen. Das Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 13. Januar 1887. 
Wilhelm. 
# # Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 31. Januar 1887. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch belannt gemacht. 
No. 201/1. 87. A. 5. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 20. Januar 1887. 
Nr. 19. 
Krankenlöhnungssätze für überzählige Unteroffiziere. 
Z#u Besestigung von Zweifeln wird unter Bezugnahme auf die §s§. 2 und 3 der Bestimmungen über 
eförderung der Unteroffiziere im Friedens-Verhältniß vom 18. Juli 1878 — A.-V.-Bl. Nr. 20 für 1878 — 
bestimmt, daß fortan die Krankenlöhnung für überzählige Vizefeldwebel, Vizewachtmeister, Sergeanten und Unter- 
offiziere im Falle ihrer Verpflegung im Lazarethe nach den ihrer Löhnung beim Truppentheil entsprechenden 
ätzen zu gewähren ist. 
Hunftehtii der in der P#liegenden Zeit vorgekommenen Abweichungen hiervon kann es bei den etwa 
stattgehabten Mehrgewährungen sein ten. 
  
ewenden beha 
No. 803/12. 86. M. A. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. **)-I Berlin den 30. Januar 1887. 
Nr. 20. 
Heransgabe eines Exerzir-Reglements für die Pioniere. 
Seine Mojestät der Kaiser und König haben ein „Exerzir-Reglement für die Pioniere“ zu genehmigen geruht. 
Indem dies zur Kenntniß der Armee gebracht wird, bemertt das Kriegsministerium, daß den Kommando- 
behörden u. s. w. die entsprechende aAnzad von Exemplaren unter Beifügung eines Vertheilungsplanes zugehen 
wird. Das Reglement wird in dem Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und 
Sohn — Berlin SW., Kochstraße Nr. 68 —70 — bei direkter Bestellung aus der Armee, geheftet zum Preise 
von 75 Pf. und kartonnirt zum Preise von 95 Pf. für das Exemplar, erscheinen. 
  
  
No. 524/1. 87. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegeministeriun. 
Militär-Oekonomie-Departement. N. 21 Berlin den 1. Februar 1887. 
r. 
Selbstbewirthschaftungsfonds. 
Fr# übende Offizieraspiranten des Beurlaubtenstandes sind vom 1. April 1886 ab auf Grund der Allerhöchsten 
abinets-Ordre von demselben Tage (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 107) den Truppen die Selbstbewirth- 
schaftungssonds Aständig. 
ementsprechen 1 
Preußische Heer im Frieden die Worte: „Nicht nur“ und: „sondern auch für Offizieraspiranten 
standes“ zu streichen. 
No. 201/1. 87. B. 3. Blume. 
sind in der Anmerkung“*) zum §. 82, des HeLnerkulegugs-Reiemeuts für das 
es Beurlaubten.