Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

Hinsichtlich Auswahl der beim Train Uebenden ist zu beachten, daß nur solche Mannschaften 
zur Einziehung gelangen, welche ihrer häuslichen Beschäftigung nach mit Wartung und Pflege 
von Pferden vertraut sind. 
5)*) An Zulagen erhalten: 
a. Das für die Dauer der zehnwöchigen Uebung gestellte Personal: 
der Premierlieutenant als Kompagnieführer ......... 
derSekondelieutenantbz.Ofsizteriensttuer...........40- 
derldwebeldienstthuet...........,..... 
der Unteroffizier oder Gefreite als dienstthuender Unteroffizier 15= 
b. Das nur für die vierwöchige oder vierzehntägige Uebung gestellte Personal: 
der Premierlieutenant als Kompagniefüheer .. 40 - 
der Sekondelieutenant bz. Offizierdienstthuur 24 
der Feldwebeldiensttharrr . 15 
der Unteroffizier oder Gefreite als dienstthuender Unteroffizier 6 = 
c. Das außerdem in die Barackenlager gestellte Personal: 
der Assistenzarzt oder in einer solchen Stelle stehende Unterarzt: 
bei einer zehnwöchigen Uebungg 41400 
bei einer vierwöchigen oder vierzehntägigen Uebungng 24- 
der Fuerwerks-Offizier. 24= 
der Zahlmeister-Aspirant..mw 15= 
der Oberfeuerwerlkertr.. .....115 - 
der Feuerwerker ...... ...6- 
der Schreiber (Unteroffizier oder Gefreite): 
bei einer zehnwöchigen Uebung 15 
bei einer vierwöchigen bz. vierzehntägigen Uebung ... 6 
der Oberlazarethgehülfe und Wareih ehülfe 6 
Wird bei der Fußartillerie das zur oterwöchigen Uebung sstelie Personal außerdem auch 
zu der unmittelbar vor derselben stattfindenden vierzehntägigen Uebung herangezogen, so sind für 
Lasse nur die einmaligen unter b und c bezeichneten geringeren Sätze zuständig. ie 
daselbst angegebenen höheren Sätze werden nur in dem Falle gewährt, wenn das Ausbildungs- 
Personal sich 8 Wochen fortlaufend in diesem Dienstverhältniß befindet, mithin bei der 4., 3. 
und 2. Uebung dasselbe bleibt. # · 
Sofern aus den zu Nachübungen eingezogenen Essah,-Reseriisten besondere Abtheilungen 
gebildet werden, sind dem hierzu etwa gestellten, nach Anhalt der Uebungsstärken seitens der 
eneralkommandos und obersten Waffen-Instanzen zu bemessenden Ausbildungspersonal die 
unter a und b ausgeworfenen Zulagen leicherweise sstandgg. ·«» 
6) Das von den Truppentheilen abzugebende Ausbildungspersonal wird in diesem 2 — ab- 
esehen vom I. und II. Armeekorps, deren Auzrückestärk. besonders zu ergänzen ist — durch 
maschaften des Beurlaubtenstandes nicht ersetzt. Z » 
7) Der Sanitätsdienst ist von den Lerzten und Laharethgehalfen des betreffenden Truppentheils mit 
6 versehen, soweit nicht in der Anlage (Spalte 26) Anderes bestimmt ist. # 
8) Die Bekleidung und Ausrüstung hat aus den bereitesten Beständen der Truppentheile zu erfolgen. 
Bezüglich der Vergütung siehe Erlaß vom 7. April 1886 Armee-Verordnungs-Blatt Seite 108. 
9) A. Diejenigen Truppentheile, welche ihre Augmentationswaffen in eigenem Verwahrsam halten, 
haben die benöthigten Waffen aus den Augmentationsbeständen herzugeben. 
usche Instandhaltung bz. Instandsetzung dieser Waffen hat durch die Truppenbüchsenmacher 
zu erfolgen. 
nunu 
  
  
*) Anmerkung zu 5: Auf die außerhalb ihrer Standorte, sowie in die Barackenlager gestellten und dort 
untergebrachten Offiziere und Aerzte findet erforderlichen Falls die Anmeriung zu §. 51 des Geldverpflegungs-Reglements 
für das Preußische Heer im Frieden und die Verfügung des Militär-Oekonomie-Departements vom 25. Juni 1878 
(Nachtrag I, Seite 1 zu dem genannten Reglement) Anwendung. Werden die zu einer aierhesigen Uebung ein- 
berufenen Ersatz-Reservisten in die Lintenkompagnien eingereiht (Nr. 7 der A. K.-O.), dann sind Zulagen für das 
Ausbildungspersonal nicht zahlbar.
	        
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