Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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Ich bestimme hiermit Folgendes: 
Nr. 36. " 
Errichtung neuer Behörden und Truppentheile. 
1) Im April 1887 sind neu zu errichten: 
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5) 
An das Kriegsministerium. 
weiterer Bestimmung Seiner Majestät des Kaisers und Königs für die Au 
die sonstigen, aus der Heeresverstärkung sich ergebenden Maßnahmen die bereits mitgetheilten „Organisations- 
Bestimmungen aus Anlaß der Heeresverstärkung“ maßgebend sind. 
Jo. 730, 2. 87. K. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Infanterie und Feld-Artillerie. 
Die in den Anlagen 1 und 2 näher bezeichneten Formationen. 
Eisenbahn-Regiment. 
2 Bataillonsstäbe und 6 Kompagnien, sämmtlich mit Berlin als Garnison. 
Train. 
Bei den Bataillonen Nr. 1, 3 bis 11, 14 und 15 — und zwar in den Garnisonen dieser 
Vataillone — je eine 3. Kompagnie. 
Außerdem wird die Luftschiffer-Abtheilung, welche zur Zeit nur aus kommandirtem Personal 
besteht, etatsmäßig. 
Beim XV. Armcekorps wird unter Zuhülfenahme der 4 neuzuerrichtenden Infanterie-Regimenter 
und der 2 gleichfalls neuzuerrichtenden Infanterie-Brigadestäbe — Stab der 65. und 66. Infanterie- 
Brigade — eine dritte Infanterie-Division mit der Bezeichnung „33. Division“ errichtet. Die künftige 
Eintheilung der Infanterie dieses Korps ergiebt Anlage 3. 
Die Bataillone der 4 neuzuerrichtenden Infanterie-Regimenter erhalten die Benennung „I., II., 
III. Bataillon“. 
Bei den Regimentern mit 4 Bataillonen werden letztere als „I., II., III. beziehungsweise IV. Bataillon“ 
bezeichnet; die Benennung „Füsilier-Bataillon“, soweit sie zur Zeit bei diesen Regimentern besteht, 
kommt somit in Wegfall. Die Kompagnien dieser Regimenter werden durch die 4 Bataillone von 
1 bis 16 durchnummerirt. 
Mit Hülfe der bei der Feld-Artillerie zu errichtenden Neuformationen werden das 2. Garde-Feld- 
Artillerie-Regiment, sowie die Regimenter Nr. 14 bis 21, 26, 27, 30 und 31 zu 3 Abtheilungen 
mit je 3 Batterien formirt. Diese Abtheilungen erhalten die Bezeichnung „I., II., III. Abtheilung“; 
bei dem Pn Badischen Feld-Artillerie-Regiment Nr. 14 ist eine der 3 Batterien der III. Abtheilung 
eine reitende. 
Eine der neuzuerrichtenden Batterien wird unter der Bezeichnung „6. Batterie“ der 1I. Abtheilung 
Großhherzoglich Hessischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 25 (Großherzogliches Artillerie-Korps) zu- 
getheilt. 
Die beiden neuzuerrichtenden Bataillone des Eisenbahn-Regiments erhalten die Benennung „III. und 
IV. VBataillon“ mit den Kompagnien 9 bis 12, beziehungsweise 13 bis 16. Die 15. Kompagnie 
wird vom Königlich Sächsischen, die 16. vom Königlich Württembergischen Militär-Kontingent auf- 
gestellt und als „15. (Königlich Sächsische)“ beziehungsweise „10. (Königlich Württembergische) 
Kompagnie“ bezeichnet. 
Durch die Etatisirung der Luftschiffer-Abtheilung wird ihr Dienstverhältniß zum Eisenbahn-Regiment 
in Nichts geändert. Die Ofsiziere derselben bilden mit denjenigen des Eisenbahn-Regiments ein 
einheitliches Offizierkorps. 
as Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 11. März 1887. 
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 12. März 1887. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß gebracht, daß nach 
sl i scuun der Neuformationen un 
 
	        
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