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Ich bestimme hiermit Folgendes:
Nr. 36. "
Errichtung neuer Behörden und Truppentheile.
1) Im April 1887 sind neu zu errichten:
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5)
An das Kriegsministerium.
weiterer Bestimmung Seiner Majestät des Kaisers und Königs für die Au
die sonstigen, aus der Heeresverstärkung sich ergebenden Maßnahmen die bereits mitgetheilten „Organisations-
Bestimmungen aus Anlaß der Heeresverstärkung“ maßgebend sind.
Jo. 730, 2. 87. K. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Infanterie und Feld-Artillerie.
Die in den Anlagen 1 und 2 näher bezeichneten Formationen.
Eisenbahn-Regiment.
2 Bataillonsstäbe und 6 Kompagnien, sämmtlich mit Berlin als Garnison.
Train.
Bei den Bataillonen Nr. 1, 3 bis 11, 14 und 15 — und zwar in den Garnisonen dieser
Vataillone — je eine 3. Kompagnie.
Außerdem wird die Luftschiffer-Abtheilung, welche zur Zeit nur aus kommandirtem Personal
besteht, etatsmäßig.
Beim XV. Armcekorps wird unter Zuhülfenahme der 4 neuzuerrichtenden Infanterie-Regimenter
und der 2 gleichfalls neuzuerrichtenden Infanterie-Brigadestäbe — Stab der 65. und 66. Infanterie-
Brigade — eine dritte Infanterie-Division mit der Bezeichnung „33. Division“ errichtet. Die künftige
Eintheilung der Infanterie dieses Korps ergiebt Anlage 3.
Die Bataillone der 4 neuzuerrichtenden Infanterie-Regimenter erhalten die Benennung „I., II.,
III. Bataillon“.
Bei den Regimentern mit 4 Bataillonen werden letztere als „I., II., III. beziehungsweise IV. Bataillon“
bezeichnet; die Benennung „Füsilier-Bataillon“, soweit sie zur Zeit bei diesen Regimentern besteht,
kommt somit in Wegfall. Die Kompagnien dieser Regimenter werden durch die 4 Bataillone von
1 bis 16 durchnummerirt.
Mit Hülfe der bei der Feld-Artillerie zu errichtenden Neuformationen werden das 2. Garde-Feld-
Artillerie-Regiment, sowie die Regimenter Nr. 14 bis 21, 26, 27, 30 und 31 zu 3 Abtheilungen
mit je 3 Batterien formirt. Diese Abtheilungen erhalten die Bezeichnung „I., II., III. Abtheilung“;
bei dem Pn Badischen Feld-Artillerie-Regiment Nr. 14 ist eine der 3 Batterien der III. Abtheilung
eine reitende.
Eine der neuzuerrichtenden Batterien wird unter der Bezeichnung „6. Batterie“ der 1I. Abtheilung
Großhherzoglich Hessischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 25 (Großherzogliches Artillerie-Korps) zu-
getheilt.
Die beiden neuzuerrichtenden Bataillone des Eisenbahn-Regiments erhalten die Benennung „III. und
IV. VBataillon“ mit den Kompagnien 9 bis 12, beziehungsweise 13 bis 16. Die 15. Kompagnie
wird vom Königlich Sächsischen, die 16. vom Königlich Württembergischen Militär-Kontingent auf-
gestellt und als „15. (Königlich Sächsische)“ beziehungsweise „10. (Königlich Württembergische)
Kompagnie“ bezeichnet.
Durch die Etatisirung der Luftschiffer-Abtheilung wird ihr Dienstverhältniß zum Eisenbahn-Regiment
in Nichts geändert. Die Ofsiziere derselben bilden mit denjenigen des Eisenbahn-Regiments ein
einheitliches Offizierkorps.
as Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 11. März 1887.
Wilhelm.
Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 12. März 1887.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß gebracht, daß nach
sl i scuun der Neuformationen un