Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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Armee-Verordnungs-latt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
22. Jahrgang. Berlin den 18. März 1838. Nr. 9. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
–— G 
  
  
Der vierteljährliche Prän#umerationspeis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: Cuherhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet atns nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechne t, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.6. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 49. 
Anzug während der Trauer um des verewigten Kaisers und Königs Majestät. 
Berlin den 17. März 1888. 
Sein Ma beiestt der * und d haben mittelst Allerhöchster Entschließung d. d. Schloß Charlottenburg 
den 17. März cr. im chluß an die Allerhöchsten Bestimmungen vom 10. d. M. über die Trauer in 
der Armee und —i 7. befehlen geruht, daß während der Zeit der Trauer um des verewigten Kaisers 
und Königs Mcjestät Epaulettes nicht angelegt werden sollen. 
Für die Richtigkeit. 
Auf Allerhöchsten Befehl. 
v. Albedyll. 
Kriegsministerium. Berlin den 17. März 1888. 
Vorstehender Allerhöchster Befehl wird hierdurch bekannt gemacht. 
Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 14. März 1888. 
Nr. 50. 
Ausgabe des III. Theils der Militär-Eisenbahn-Ordnung. 
Der in der Bekanntmachung vom 24. Mai v. J. (Nr. 184/6. A. 1.) — Armee-Verordnungs-Blatt S. 131 — 
angekündigte III. Theil der Militär-Eisenbahn-Ordnung ist fertiggestellt und wird den Generalkommandos 
und obersten Waffen-Instanzen 2c. in der erforderlichen Anzahl von Druck-Exemplaren Bur weiteren Vertheilung 
nach Maßgabe des denselben zugehenden Vertheilungsplans übersandt werden. Diese Vorschrift, welche in dem 
Druckvorschriften-Etat unter Nr. 14,uü nachzutragen ist, wird nur für Friedensformationen ausgegeben. 
Muf Seite 7 ist eine Berichtigung des l. und II. Theils enthalten, auf welche noch besonders hin- 
gewiesen wird 
Diese Vorschrift erscheint in dem Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler 
und Sohn in Berlin — Kochstraße Nr. 68/70 — bei direktem Beu ge zu dem Preise 
von 90 Pf. in Pappband mit Leinwandrücken und von 70 Pf. geheftet.
	        
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