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Armee-Verordnungs-latt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
22. Jahrgang. Berlin den 18. März 1838. Nr. 9.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
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Der vierteljährliche Prän#umerationspeis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: Cuherhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet atns nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechne t, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.6. 90 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 49.
Anzug während der Trauer um des verewigten Kaisers und Königs Majestät.
Berlin den 17. März 1888.
Sein Ma beiestt der * und d haben mittelst Allerhöchster Entschließung d. d. Schloß Charlottenburg
den 17. März cr. im chluß an die Allerhöchsten Bestimmungen vom 10. d. M. über die Trauer in
der Armee und —i 7. befehlen geruht, daß während der Zeit der Trauer um des verewigten Kaisers
und Königs Mcjestät Epaulettes nicht angelegt werden sollen.
Für die Richtigkeit.
Auf Allerhöchsten Befehl.
v. Albedyll.
Kriegsministerium. Berlin den 17. März 1888.
Vorstehender Allerhöchster Befehl wird hierdurch bekannt gemacht.
Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 14. März 1888.
Nr. 50.
Ausgabe des III. Theils der Militär-Eisenbahn-Ordnung.
Der in der Bekanntmachung vom 24. Mai v. J. (Nr. 184/6. A. 1.) — Armee-Verordnungs-Blatt S. 131 —
angekündigte III. Theil der Militär-Eisenbahn-Ordnung ist fertiggestellt und wird den Generalkommandos
und obersten Waffen-Instanzen 2c. in der erforderlichen Anzahl von Druck-Exemplaren Bur weiteren Vertheilung
nach Maßgabe des denselben zugehenden Vertheilungsplans übersandt werden. Diese Vorschrift, welche in dem
Druckvorschriften-Etat unter Nr. 14,uü nachzutragen ist, wird nur für Friedensformationen ausgegeben.
Muf Seite 7 ist eine Berichtigung des l. und II. Theils enthalten, auf welche noch besonders hin-
gewiesen wird
Diese Vorschrift erscheint in dem Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler
und Sohn in Berlin — Kochstraße Nr. 68/70 — bei direktem Beu ge zu dem Preise
von 90 Pf. in Pappband mit Leinwandrücken und von 70 Pf. geheftet.