8. Georg Schmidt in Görlitz, Hohestraße Nr. 16,
9. Gottfried Noack in Gr. Baudiß, Kreis Liegnitz,
10. Johann Skoppek in Pniow, Kreis Gleiwitz,
11. Heinrich Teborg in Vardingholt, Kreis Borken,
sowie den nachbenannten 5 bei Erstürmung der Düppeler Schanzen invalide gewordenen Soldaten und zwar:
12. Friedrich Grohn in Schwedt a. O
13. Eduard Gutsche in Cottbus,
14. Friedrich Wilhelm Schleinitz in Platz bei Wrietzen a. O.,
15. Philipp Villain in Schmargendorf, Kreis Angermünde,
16. Lorenz Hensdiek in Kattenstroth, Kreis Wiedenbrück
Geldgeschenke von je 15 J4 bewilligt worden. Die Auszahlung der letzteren wird dem Wunsche des Sifters
gemäß zum 22. März d. J., dem Geburtstage Seiner Hochseligen Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm,
durch die Militär-Pensionskasse hierselbst portofrei bewirkt werden.
ie Benachrichtigung der Empfänger über die erfolgte Bewilligung hat auf Grund der gegenwärtigen
Bekanntmachung durch die betreffenden Bezirkskommandos zu erfolgen.
No. 328/2. 88. C. 2. v. Grolman.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. 5 Berlin den 15. März 1888.
Nr. 56.
Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen im Jahre 1887 verabreichten Naturalien.
Nach den gemäß §. 156 des Reglements über die Natural-Verpflegung der Truppen im Frieden dem Kriegs-
ministerium zugegangenen Berichten der Königlichen Generalkommandos sind im Jahre 1887 im Ganzen
3 Beschwerden über vie Beschaffenheit der an die Truppen verausgabten Naturalien erhoben worden:
Davon wurden erachtet für
Ueberhaupt begründet: unbegründet:
beim V. Armeekorps 2 — 2
- VI. - 3 3 —
VIII. - 1 —. 1
- IX. - 1 1 —
- XI. - 1 — 1
zusammen 8 4 4
In den 4 Fällen, in welchen die erhobenen Ausstellungen als gerechtfertigt anerkannt worden sind,
hat theils ein Ersatz in gutem Natural, theils eine Abfindung in Gelde sofort stattgefunden.
Von den Korps-Intendanturen sind gegen die beiresenden Lieferanten in 3 Fällen Geldstrafen ver-
hängt worden; einem derselben ist in Folge wiederholter Verletzung seiner kontraktlichen Verpflichtungen die
Lieferung abgenommen.
No. 87,3. 38. B. 2. v. Blume.
Kriegsministerium. « ·
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 15. März 1888.
Nr. 57.
euer werkerei.
Der bezeichnete Abschnitt, enthaltend Untersuchung und Abnahme der Geschosse, wird den betreffenden
Kommando= 2c. Behörden in der erforderlichen Zahl von Abdrücken unter Umschlag zugehen.
Die entsprechenden Vorschriften der bisherigen Kriegsfeuerwerkerei treten hiermit außer Kraft.
I. V.
No. 514/J. 38. A. 4. Müller.
Ausgabe des 5. Abschnitts des Anhanges bn in der Neubearbeitung befindlichen 1. Theils der Kriegs-