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mee-Verordnungs-Platt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
22. Jahrgang. Berlin den 28. März 1388. Nr. 10.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 14 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A
durch die Post oder in direlter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 59.
Formations- 2c. Aenderungen aus Anlaß des Etats 1888/89.
Ich bestimme hiermit:
1. Der Etat an Offizieren erhöht sich
a. bei dem Kriegsministerium
um 2 Abtheilungs-Chefs (Regiments-Kommandeure),
1 Stabsoffizier,
1 Hauptmann I. Klasse,
2 inaktive Offiziere (Hauptleute oder Lieutenants);
b. bei dem Generalstabe (Nebenetat)
um 1 Hauptmann lI. Klasse;
. bei der Artillerie-Schießschule
um 1 Hauptmann l. Klasse (als Lehrer),
1 Premierlieutenant (als zweiten Adjutanten);
d. bei der Militär-Schießschule
um 1 Hauptmann II. Klasse;
e. bei dem Zeug= und Feuerwerks-Personal
um 1 Feuerwerkslieutenant.
Die Zahl der Präsides von R te-Ankaufs-K ssi vermindert sich um zwei.
Als Adjutanten werden zugetheilt: der General-Inspektion der Fuß-Artillerie ein Hauptmann
II. Klasse (vierter Adjutant), dem Direktor des Departements für das Invalidenwesen im Kriegs-
ministerium ein Hauptmann II. Klasse, der Inspektion der Militär-Telegraphie ein Lieutenant.
Den Bezirkskommandos treten 7 inaktive Offzziere (Hauptleute oder Lieutenants) als „dienst-
thuende Bezirks-Offiziere“ hinzu, deren Ernennung Ich Meiner Entscheidung vorbehalte.
Dieselben sind bestimmt, die Leitung und Kontrolle der Geschäfte bei den Meldebstreaus
beziehungsweise Central-Meldebüreaus zu übernehmen, für deren Dienstbetrieb sie innerhalb
ihres Bezirks verantwortlich sind. Sie vermitteln den Verkehr zwischen dem ihnen unterstellten
Meldebüreau und dem Bezirkskommando und halten innerhalb ihres Bezirks Kontroll-
Versammlungen ab.
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