Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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mee-Verordnungs-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
22. Jahrgang. Berlin den 28. März 1388. Nr. 10. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 14 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A 
durch die Post oder in direlter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 59. 
Formations- 2c. Aenderungen aus Anlaß des Etats 1888/89. 
Ich bestimme hiermit: 
1. Der Etat an Offizieren erhöht sich 
a. bei dem Kriegsministerium 
um 2 Abtheilungs-Chefs (Regiments-Kommandeure), 
1 Stabsoffizier, 
1 Hauptmann I. Klasse, 
2 inaktive Offiziere (Hauptleute oder Lieutenants); 
b. bei dem Generalstabe (Nebenetat) 
um 1 Hauptmann lI. Klasse; 
. bei der Artillerie-Schießschule 
um 1 Hauptmann l. Klasse (als Lehrer), 
1 Premierlieutenant (als zweiten Adjutanten); 
d. bei der Militär-Schießschule 
um 1 Hauptmann II. Klasse; 
e. bei dem Zeug= und Feuerwerks-Personal 
um 1 Feuerwerkslieutenant. 
Die Zahl der Präsides von R te-Ankaufs-K ssi vermindert sich um zwei. 
Als Adjutanten werden zugetheilt: der General-Inspektion der Fuß-Artillerie ein Hauptmann 
II. Klasse (vierter Adjutant), dem Direktor des Departements für das Invalidenwesen im Kriegs- 
ministerium ein Hauptmann II. Klasse, der Inspektion der Militär-Telegraphie ein Lieutenant. 
Den Bezirkskommandos treten 7 inaktive Offzziere (Hauptleute oder Lieutenants) als „dienst- 
thuende Bezirks-Offiziere“ hinzu, deren Ernennung Ich Meiner Entscheidung vorbehalte. 
Dieselben sind bestimmt, die Leitung und Kontrolle der Geschäfte bei den Meldebstreaus 
beziehungsweise Central-Meldebüreaus zu übernehmen, für deren Dienstbetrieb sie innerhalb 
ihres Bezirks verantwortlich sind. Sie vermitteln den Verkehr zwischen dem ihnen unterstellten 
Meldebüreau und dem Bezirkskommando und halten innerhalb ihres Bezirks Kontroll- 
Versammlungen ab. 
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