Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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Die „dienstthuenden Bezirks-Offiziere“ tragen die Uniform des Bezirkskommandos, dem sie 
zugetheilt sind, mit den aktiven Dienstabzeichen; für ihren Geschäftsbereich haben sie über Unter- 
offiziere und Mannschaften die Disziplinarstrafgewalt eines detachirten Kompagnie= 2c. Chefs sowie 
die Befugniß, die nach §. 28 der Disziplinarstrafordnung gegen Mannschaften des Beurlaubten- 
standes zulässigen Strafen u verhängen. 
Für die jetzige erste Ernennung dieser Bezirks-Offiziere will Ich etwaigen Vorschlägen der 
betheiligten Generalkommandos baldigst entgegensehen. 
Bei jedem Armeekorps wird ein Korps-Bekleidungsamt errichtet mit einem inaktiven Stabsoffizier 
als Vorstand und einem inaktiven Hauptmann oder Lieutenant als Mitglied. 
Die Korps-Bekleidungsämter übernehmen in erweitertem Umfange die Aufgaben der gleich- 
zeitig aufzugebenden Montirungsdepots sowie die Leitung und Verwaltung der Korps-Werkstätten. 
Die Korps-Bekleidungsämter sind Verwaltungsbehörden, werden jedoch den Generalkommandos 
unmittelbar unterstellt. 
Den Korps-Intendanturen obliegt den Lelleidungsämtern gegenüber die Kontrolle in Bezug 
auf das Kassen= und Rechnungswesen sowie auf die Wahrung des fiskalischen Interesses und auf 
Bescohachung der Verwaltungs-Grundsätze und Vorschriften bei den durch jene auszuführenden 
Beschaffungen. 
") ad als Vorstand fungirende inaktive Stabsoffizier hat den ihm unterstellten Personen 
des Soldatenstandes gegenüber die Urlaubs= und Strafbefugnisse eines Regiments-Kommandeurs, 
der mit Leitung der Werkstatt beauftragte Offaier. die eines Kompagnie-Chefs. 
b hade Offiziere tragen die ihnen beim Abschiede bewilligte Uen mit den altiven Dienst- 
abzeichen. 
Das Kriegsministerium hat die näheren Bestimmungen über Organisation und Geschäfts- 
betrieb der Korps-Bekleidungsämter hiernach zu erlassen. 
. Ueber Errichtung der Unteroffiziervorschule Neubreisach ergeht besondere Bestimmung. 
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Der für das Büreau des Central-Direktoriums der Vermessungen etatsmäßige Stabsoffizier führt 
künftig die Dienstbezeichnung „Direktionsmitglied“. 
Die Etatszahl der Zöglinge des Kadettenkorps erhöht sich um 102, davon 80 bei der Haupt- 
Kadettenanstalt, zu welcher 8 weitere Lieutenants als Erzieher kommandirt werden. 
Die Garde-Invaliden-Kompagnie und die sechs Provinzial-Invaliden-Kompagnien werden auf- 
elöst. Die bei denselben befindlichen Offiziere werden in die entsprechend erweiterten Invaliden= 
häuser zu Berlin und Stolp sowie in das jetzt in volle Benutzung zu nehmende Invalidenhaus 
in Carlshafen ausfgenommen. Die Stelle eines Kompagnie-Chefs bei dem Invalidenhause zu 
Carlshafen wird in eine Kommandantenstelle umgewandelt. Die Entscheidung über die durch 
diese Veränderungen bedingte Stellenbesetzung behalte Jch Mir vor. Bei dem uvalidenhause zu 
Verlin beziehen fortan zwei Kompagnie-Chefs an Stelle des bisherigen Gehalts von 2160 Mark 
ein solches von 2760 Mark. 
Die Mannschaften der Invaliden-Kompagnien treten — soweit sie nicht in die Invaliden= 
häuser übernommen werden — auf ihre Invalidenpensionen zurück. Die betreffenen General= 
kommandos haben zu diesem Zwecke das Weitere zu veranlassen. Neben der Invalidenpension 
sind diesen Mannschaften sowie denjenigen, welche zu einer solchen nicht anerkannt sind, bis zur 
Höhe ihrer gegenwärtigen Bezüge fortlaufende Unterstützungen zu gewähren. 
Bei sämmtlichen Invalidenanstalten wird die Löhnung allgemein für Feldwebel auf 
684 Mark, für Sergeanten auf 400 Mark, für Unteroffiziere auf 300 Mark und für Gemeine 
auf 180 Mark festgesetzt. 
Die bisherige Garnisonarztstelle in Frankfurt am Main wird auf das Garnisonlazareth 1 Berlin 
als Chefarztstellc übertragen. 
Das unter dem 15. August 1872 angeordnete Kommando- von Offizieren der Artillerie behufs 
technischer Ausbildung zu den Technischen Instituten der Artillerie beginnt alljährlich am 1. September 
und währt 6 Monate. 
Die für Kommandos von sechsmonatlicher und kürzerer Dauer etatsmäßige Dienstzulage wird für 
den Hauptmann auf 75 Mark, für den Lieutenant auf 45 Mark monatlich festzeletz. Die 
Ergänzung dieser Zulage bis zur Höhe des Betrages der Kommandozulage tritt künftig nur für 
die Dauer von 2 Monaten ein.
	        
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