Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
22. Jahrgang. Berlin den 11. April 1888. Nr. 12. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
  
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verlauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liesert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 76. 
Grundbestimmungen für die Unteroffizier-Vorschulen. Errichtung einer 3. Unteroffizier-Vorschule in 
Neubreisach und Uniform der etatsmäßigen Mannschaft derselben. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die beifolgenden „Grundbestimmungen für die Unter- 
offizier-Vorschulen". Gleichzeitig ordne ch an, daß die im Oktober 1888 in Neubreisach zu errichtende 
3. Unteroffizier-Vorschule allmählig in eine Anstalt mit Frühjahrs-Ersatz umzuwandeln ist und daß die 
etatsmäßige Mannschaft derselben die entsprechende Uniform der Unteroffizier-Vorschule zu Weilburg — jedoch 
an Stelle gelber, weiße Schulterklappen — erhält. Das „Organisations-Statut für die Unteroffizier-Vor- 
schule zu Weilburg“ vom 9. Juni 1877 tritt nunmehr außer Kraft. — Das Kriegsministerium hat das 
Weiterd zu veranlassen. 
Charlottenburg den 31. März 1888. 
  
  
Friedrich. 
· Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 8. April 1888. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 31. v. M. sowie die nachstehenden Grundbestimmungen 
für die Unteroffizier-Vorschulen werden hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht, daß 
über die Besetzung der Offizierstellen bei der Unteroffizier-Vorschule in Neubreisach, welche am 16. Oktober 
eröffnet wird, besondere Bestimmung ergeht. 
No. 63/4. 386. A. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
Grundbestimmungen für die Unteroffizier-Vorschulen. 
8. 1. 
Zweck. 
Die Unteroffizier-Vorschulen haben die Pestimmung, zeeignete junge Leute von ausgesprochener 
Neigung für den Unteroffizierstand in der Zeit zwischen dem Verlassen der Schule nach beendeter Schulpflicht 
und dem Eintritt in das whflichtge Alter derart fortzubilden, daß sie für ihren sünftigen Beruf tüchtig 
werden. Bei militärischer Erziehung sollen sie dort Gelegenheit finden, ihre Schulkenntnisse soweit zu
	        
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