Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
22. Jahrgang. Berlin den 11. April 1888. Nr. 12.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
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Nr. 76.
Grundbestimmungen für die Unteroffizier-Vorschulen. Errichtung einer 3. Unteroffizier-Vorschule in
Neubreisach und Uniform der etatsmäßigen Mannschaft derselben.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die beifolgenden „Grundbestimmungen für die Unter-
offizier-Vorschulen". Gleichzeitig ordne ch an, daß die im Oktober 1888 in Neubreisach zu errichtende
3. Unteroffizier-Vorschule allmählig in eine Anstalt mit Frühjahrs-Ersatz umzuwandeln ist und daß die
etatsmäßige Mannschaft derselben die entsprechende Uniform der Unteroffizier-Vorschule zu Weilburg — jedoch
an Stelle gelber, weiße Schulterklappen — erhält. Das „Organisations-Statut für die Unteroffizier-Vor-
schule zu Weilburg“ vom 9. Juni 1877 tritt nunmehr außer Kraft. — Das Kriegsministerium hat das
Weiterd zu veranlassen.
Charlottenburg den 31. März 1888.
Friedrich.
· Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 8. April 1888.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 31. v. M. sowie die nachstehenden Grundbestimmungen
für die Unteroffizier-Vorschulen werden hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht, daß
über die Besetzung der Offizierstellen bei der Unteroffizier-Vorschule in Neubreisach, welche am 16. Oktober
eröffnet wird, besondere Bestimmung ergeht.
No. 63/4. 386. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
Grundbestimmungen für die Unteroffizier-Vorschulen.
8. 1.
Zweck.
Die Unteroffizier-Vorschulen haben die Pestimmung, zeeignete junge Leute von ausgesprochener
Neigung für den Unteroffizierstand in der Zeit zwischen dem Verlassen der Schule nach beendeter Schulpflicht
und dem Eintritt in das whflichtge Alter derart fortzubilden, daß sie für ihren sünftigen Beruf tüchtig
werden. Bei militärischer Erziehung sollen sie dort Gelegenheit finden, ihre Schulkenntnisse soweit zu