Kriegsministerium. Berlin den 8. April 1888.
r. 92.
Ergänzung des ——
Die Bestimmungen über die künftige Ergänzung des Proviantamts-Personals sind den Kommandobehörden,
Betirkskommandos, und Korpsintendanturen mitgetheilt worden.
No. 162/4. 88. B. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 13. April 1888.
Nr. 93.
Lazarethaufnahme inaktiver Mannschaften.
Die Entscheidung auf etwaige Anträge wegen der Lazarethaufnahme inaktiver Mannschaften wird unter
Austebung der entgegenstehenden Bestimmungen des allgemeinen Erlasses vom 4. Mai 1872 — 145½
A. — Huneingeschränkt den Königlichen Generalkommandos hiermit lberragen Iwesssen sind die
1½ vt gedachten Erlasse angegebenen leitenden Gesichtspunkte für die diesfälligen Entscheidungen auch serner-
hin als maßsebend ungusehen.
No. 86 3/3. 88. M. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 11. April 1888.
Nr. 94.
Abänderung von Ausrüstungs-Nachweisungen.
1. Ausrüstungs= -Nachweisung für ein Infanterie= oder Jäger-(Schützen-) Bataillon
ausgerüstet mit 4 zweispännigen Kompagnie-Patronenwagen C/87.
Seite 33 erste Zeile von “ ist statt
2 (Mischstöcke)“
zu setzen
desgleichen Seite 42 dritte ga der Kabell von unten stait
, 921 10,
und ebendaselbst zweite zeiler . unten statt
„332, 1074, 537,“
5323, 1065, 533“
2. Ausrüstungs-Nachweisung für ein Infanterie-Bataillon ausgerüstet mit einem
sechsspä#nigzen Bataillons-Patronenwagen.
eite 39 zweite Zeile von unten ist statt
„12 (Wischstöcke)"
3.
zu setzen
desgleichen Seite 52 dritte 4% der Fabene, von unten statt
» 76, 1218,
1209, 2
und ebendaselbst zweite geile 75. siunten kr/64
„467, v10, , 573 «
3. Ausrüstungs= me ;6 für ein Kavallerie- Regiment.
Seite 37 zwölfte Zeile von unten ist statt
6 (Wischstöcke)“
„2“.
Mit Nüdlicht auf die Geringfügigkeit der n findet die Ausgabe von Tekturen nicht statt.
Jo. 168/8. 88. v. Hänisch.
zu setzen