Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 12. April 1888. 
Nr. 95. 
Aufhebung von Tarifpreisen. 
Die in den Preistarifen der Geschützgießerei, Geschoßfabrik und des Feuerwerks-Laboratoriums enthaltenen 
Preise der Fabrikate aus Kupfer, Zinn, Zink und deren Legirungen treten für die seit dem 1. April d. J. 
gemachten Bestellungen außer Kraft. çl 
Die später in Rechnung zu stellenden Preise werden seiner Zeit bekannt gegeben werden. 
No. 404/4. 38. A. 6. v. Hänisch. 
Nr. 96. 
Vorräthighaltung von Formularen. 
Berlin den 11. April 1888. 
Die vorgeschriebenen Formulare zu Militärfahrscheinen für das Friedensverhältniß werden nach den von 
dem Königlichen Kriegsministerium festgestellten Proben in der Reichsdruckerei unter den nachbezeichneten 
Nummern der Preisliste: 
A. Nr. 93 zum Preise von 3 /l 30 Pf. für je 100 Bogen al weißem Papier nach Muster A, 
A. Nr. 94 zum Preise von 3 „/X 30 Pf. für je 100 Bogen auf rothem Papier nach Muster A, 
A. Nr. 95 zum Preise von 2 „/4 80 Pf. für je 100 Bogen auf weißem Papier nach Muster 8, 
2 Stück auf dem Bogen, 
A. Nr. 96 zum Preise von 2 /X 80 Pf. für je 100 Bogen auf rothem Papier nach Muster B, 
2 Stück auf dem Bogen, 
vorräthig gehalten. » 
Die vorstehend bezeichneten Militärfahrschein-Formulare sind sämmtlich mit den vorgeschriebenen 
Abschnitten 1 und 2 versehen. 
Direktion der Reichsdruckerei. 
Tekturen gelangen zur Versendung: 
Nr. 9 bis 17 zur Dienstvorschrift für die Arbeiter-Abtheilungen.
	        
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