Klriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 19. April 1888.
Nr. 107.
Abänderung der Musterungs-Instruktion.
Auf Seite 7, Zeile 19 von oben, ist hinter „Artillerie-Schießschule“ einzuschalten: „und der Versuchs-Kom-
pagnie der Artillerie-Prüfungs-Kommission“; in den Zeilen 22 und 23 ist der Text von „und“ bis „letzteren“
zu streichen; in Zeile 25 ist hinter Musterung einzuschalten: „des Lehr-Infanterie-Bataillons“, hinter Militär-
Eiesschale, „der Gewehr-Prüfungs-Kommission,“.
Mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit dieser Abänderungen findet die Ausgabe von Tekturen nicht statt.
No. 241/3. 88. B. 3. v. Blume
» Krieksminjftekiuw
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 19. April 1888.
Nr. 108.
Dampfkocheinrichtung in Menageküchen.
Unter der Ausschrift
„Offizielle Parallel-Kochversuche mit dem Senking'schen Wasser-Dampf-Menageheerde und dem
Becker'schen Wasserbad-Kochapparate, welche aus Anlaß des kriegsministeriellen Erlasses vom
13. Februar 1885 am 8., 9., 10. und 11. Dezember 1885 in dem Kasernement des Garde-Füsilier-
« Regiments zu Berlin abgehalten wurden“
ist ein Cirkular, enthaltend das Ergebniß jener Versuche, zur Veröffentlichung gelangt. Mit Bezug hierauf
wird bemerkt, daß die Militär-Verwaltung zu jener Waßssennlichnn in keiner Begehung steht und daß die
Intendanturen ermächtigt sind, über die Wahl der Konstruktion der Dampfkochapparate in Fällen vorkommender
Neueinrichtungen unter zutsprechender Betheiligung des Truppentheils, sowie unter gehöriger Wahrung der
gohrischen und #irtschaltlichen nteressen selbständig Entscheidung zu treffen. (Verfügung vom 21. Juni 1886.
r. 586/4. M. O. D. 4.
No 61/4. 88. B. 4. v. Blume.
Kriegsministerium. · «
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 1. Mai 1888.
Nr. 109.
Aenderung der Bestimmungen über die Benutzung der Artillerie-Schießplätze.
In den vorerwähnten Bestimmungen vom 23. Dezember 1887, Armee-Verordnungs-Blatt von 1887 Seite 354
u. flgd., treten folgende Wcnderunzen ein: ··
Seite 355. Am Schlusse des 3. Absatzes des Punktes 2 ist hinzuzufügen: r“½m
„Für den Artillerie-Schießplatz bei Gruppe versieht der Vorstand des Artillerie-Depots
Graudenz die Geschäfte des Präses der Schießplatz-Verwaltungs-Kommission und steht als
solcher unter der 2. Fuß-Arkillerie-Inspektion. — Der Feuerwerks-Offizier des Artillerie=
Depots Graudenz ist zugleich Mitglied der Schießplatz-Verwaltungs-Kommission Gruppe.“
Seite 357. In der Uebersicht der Artillerie-Schießplätze ist unter fd. Nr. 4, in der fünften senk-
rechten Spalte, statt „Thorn“ zu setzen: „Graudenz“.
4. v. Häni
No. 920/4. 38. 4. Hänisch.
Flriegsministerium. — ·
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 3. Mai 1888.
Nr. 110.
Lederpreise.
Eine Bekanntmachung der auf den größeren Ledermärkten gezahlten Preise durch das Armee-Verordnungs-
Blatt wird im Hinblick auf §. 35,# des Entwurfs zur Dienstanweisung für die Korps-Bekleidungsämter
sortan nicht mehr erfolgen.
No. 440/4. 6g. B. 3. v. Blume.