Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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Nach Maßgabe des neuen Etats hat eine allgemeine 
einzutreten. Zu desen Zweck und behufs Vereinfachung des 
Generalkommandos 2c. die Ueberweisung des Mehrbedarfs 
im Druckvorschriften-Etat aufgeführten Abtheilungen des 
erläuterten Nachweisung zu erfordern; ebenso sind die etwa 
einem Verzeichnisse — den betreffenden Abtheilungen unmittelbar 
der Bestände an Druckvorschriften 
bleibt von Seiten der Königlichen 
unmittelbar bei den einzelnen, 
mittelst je einer entsprechend 
Exemplare — begleitet von je 
    
    
   
No. 659/5. 88. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 26. Mai 1888. 
Nr. 121. 
Preisaufgabe vom 13. Juli 1887. 
Die Abhandlungen, welche in Folge der Bekanntmachung des Kriegsministeriums vom 13. Juli 1887 — 
Armee-Verordnungs-Blatt Seite 233 — über die Brust= und Nothlaufseuche bei den Pferden eingegangen 
sind, entsprechen nach dem Urtheil der zur Prüfung berufenen Kommission den berechtigten Anforderungen nicht. 
Es werden daher die ausgeworfenen Preise nicht gezahlt. 
D#e hat das Kriegsministerium für nachfolgende Arbeiten, welche beachtenswerthe Gedanken 
enthalten, als Anerkennung je 150 „/X gewährt: 
Nr. 100 001, 
- 99, 
946 288. 
Die Auszahlung der Beträge wird von der Inspektion des Militär-Veterinärwesens auf Einsendung 
der Quittung erfolgen. 
Xo. 256/J. 88. A. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. · . 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 12. Mai 1888. 
Nr. 122. 
Allgemeine Bemerkungen des Inspizienten der Waffen bei den Truppen. Waffen-Inspizirung 1886/87. 
Die bezeichneten Bemerkungen werden den Kommandobehörden 2c. in der erforderlichen Anzahl Exemplaren 
nebst dem Bertheilungsplan mittelst Umschlages zugesandt werden. 
No. 224. 5. 88. A. 2. v. Hänisch. 
Kriegsministerium. çl 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 18. Mai 1888. 
Nr. 123. 
Dienstordnung für die Kriegs-Akademic. 
Unter Bezug auf die Bekanntmachung vom 26. April d. J. (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 113) wird 
hierdurch mitgetheilt, daß die oben bezeichnete Dienstordnung im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung 
von E. S. Mittler und Sohn, Berlin SW., Kochstraße 68—70, erschienen und bei direkter Bestellung zum 
Preise von 25 Pf. für das obesiete Exemplar zu beziehen ist. 
No. 366/5. 38. A. 2. v. Hänisch.
	        
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