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Nr. 127.
Rückversetzung von Offizieren und Ganitäts-afftieren der Landwehr zweiten Aufgebots in das erste
ufgebot.
Hierdurch übertrage Ich die Befugniß zur Genehmigung der Rückversetzung von Offizieren der Landwehr
zweiten Aufgebots in das erste Aufgebot auf die Generalkommandos beziehungsweise die obersten Waffen-
instanzen, der gleichen Rückversetzung von Sanitäts-Offizieren auf den Generalstabsarzt der Armee.
Schloß Friedrichskron den 7. Juni 1888.
Friedrich.
Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 12. Juni 1888.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch bekannt gemacht.
No. 351/6. 88. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 128.
Anlegen hoher Stiefel seitens der Offiziere der Fußtruppen.
Ich bestimme, daß die berittenen Offiziere der Fußtruppen bei jedem Dienst zu Pferde hohe Stiefel, wie für
Dragoner vorgeschrieben, anzulegen haben. Auch soll den unberittenen Offizieren der Fußtruppen das Anlegen
solcher Stiefel (ohne Sporen) bei jedem Dienst gestattet sein, in welchem die Hosen von den Mannschaften
bestimmungsgemäß in den Stiefeln getragen werden dürfen.
Schloß Friedrichskron den 7. Juni 1888.
. Friedrich.
An das Kriegsministerium. !siikr*m Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 12. Juni 1888.
Vorslehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenniniß der Armee gebracht.
No. 30/6. 88. B. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 129.
Bestimmung der ban- und betriebleitenden Behörden für mehrere Eisenbahnlinien.
Berlin den 15. Mai 1888.
Zur Ausführung des Allerhöchsten Erlasses vom 14. Mai d. J.,
betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom 11. Mai d. J. vorgesehenen Eisenbahnlinien,
ist bestimmt worden, daß
lI. bei Ausführung der nach dem Gesetz vom 11. Mai d. J. neu herzustellenden Eisenbahnlinien
1. der Bau und demnächst auch der Betrieb der Bahnen:
a) von Lublinitz nach Herby
von dem der Koniglichen Eisenbahn-Direktion zu Breslau unterstellten Königlichen Eisenbahn-
Betriebsamte (Breslau—Tarnowitz) zu Breslau,
b) von Salzwedel nach Lüchow
von dem der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Magdeburg unterstellten Königlichen
Eisenbahn-Betriebsamte (Verlin—Lehrte) zu Berlin,
innerhalb der den Königlichen Eisenbahn-Betriebsämtern durch die unter dem 24. November
12 Allerhöchst genehmigte Organisation der Staatseisenbahnverwaltung zugewiesenen
uständigkeit,
der Bau der übrigen in dem Gesetz vom 11. Mai d. J. im §. 1 unter Nr. I a vorgesehenen
Eisenbahnen und der im §. 2 unter Nr. II. 10 a und b vorgesehenen Geleisverbindungen
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