Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 11. Juni 1888. 
Nr. 139. 
Aufschrift von Frachtbriefen. 
Bei Sendungen an die Pulverfabrik bei Hanau sind die Frachtbriefe mit folgenden Aufschriften zu versehen: 
1. die Frachibriefe über Sendungen in der Richtung von Bebra: 
An die Königliche Direktion der Pulverfabrik bei Hanau 
zu Pulverfabrik 
Station Langenselbold 
der Frankfurt—Bebraer Eisenbahn. 
2. die sonstigen Frachtbriefe: 
An die Königliche Direktion der Pulverfabrik bei Hanau 
zu Pulverfabrik 
Station Hanau 
der Franlfurt ¶ Behraer Eisenbahn. 
No. 44/6. 88. A. 6. Müller. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 12. Juni 1888. 
Nr. 140. 
Werkzeugkasten für Stellmacher. 
ur Ergänzung der Zeichnung vom „Train-Material. X. Stellmachergeräth. Blatt 1.“ wird eine, den Werk- 
Henglasten für Stellmacher darstellende Tektur zur Versendung gelangen. Hierbei wird bemerkt, daß die 
eim Train-Material bereits vorhandenen Werkzeugkasten für Stelmacher uUnabgeändert aufzubrauchen sind. 
1 Gleichzeiig gelangen auch Tekturen zur Zeichnung vom „Train-Material. IX. Sattlergeräth. Blatt 1.“ 
zur Ausgabe. 
I. V. 
No. 334/6. 88. A. J. Müller. 
Tekturen gelangen zur Versendung: 
Nr. 6 bis 24 zur Instruktion über das Infanterie-Gewehr M/71. 84 nebst zugehöriger Munition, 
Nr. 1 bis 10 zur Instruktion betreffend das Infanterie-Gewehr M/71 nebst zugehöriger Munition, 
Nr. 1 bis 22 zur Instruktion betreffend den Kavallerie-Karabiner M/71 nebst zugehöriger Munition, 
Nr. 1 bie a Fiitrukt zum Unterricht in der Kenntniß und Behandlung des aptirten Chassepot-Kara- 
iners NM/71, 
Nr. 1 bis 20 zur Instruktion betreffend die Jäger-Büchse I/71 nebst zugehöriger Munition, 
Nr. 1 und 2 zum Entwurf der Ausrüstungs-Nachweisung für eine Proviant-Kolonne, 
Nr. 1 und 2 zum Entwurf der Ausrüstungs-Nachweisung für eine Feld-Bäckerei Kolonne, 
Nr. 1 und 2 zum Entwurf der Ausrüstungs-Nachweisung für eine Etappen-Bäckerei-Kolonne, 
Nr. 7 bis 21 zum Entwurf eines Geschütz-Exerzir-Reglements für die Küsten-Artillerie, 
Nr. 1 bis 13 zur Ausrüstungs-Nachweisung für den Stab einer Abtheilung der Munitions-Fuhrpark-Kolonnen, 
Nr. 1 und 2 zur Anleitung A#t Instandsetzungen an den Feldgeschützen, 
Nr. 1 bis 12 zur Anleitung für die Behandlung der Felugeschütze, 
Nr. 9 bis 38 zur Ausrüstungs-Nachweisung für den Stab eines Feld-Artillerie-Regiments rc., 
Nr. 89 bis 93 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Kolonne des Feld-Munitions-Parks, 
Nr. 1 bis 16 zur Vorschrift für die Verwaltung des Materials der Feld-Artillerie. 
  
  
  
 
	        
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