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Aulage 3.
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Zusammenstellung
der für die Kommandos zur Militär-Schießschule maßgebenden Bestimmungen.
A. Kavallerie.
I. Beginn und Beendigung der Lehrkurse.
Von den beiden Lehrkursen für Kavallerie beginnt der 1. am 19. März und endet am 5. Mai, der
2. beginnt am 14. Mai und endet am 30. Juni.
Die Kommandirten müssen im Laufe des 19. März bz. 14. Mai in Spandau eintreffen. Die Mit-
nahme von Pferden auf Kosten der Heeresverwaltung ist ausgeschlossen.
II. Auswahl der Offiziere und Unteroffiziere.
Zu den Lehrkursen der Kavallerie sind solche Offiziere aus der Zahl der jüngeren Premier=
Lieutenants oder älteren Sekonde-Lieutenants zu kommandiren, welche für den Schießdienst besondere
Neigung und Beanlagung haben.
Die Unteroffiziere der Kavallerie sollen zu Schießlehrern ausgebildet werden und als solche
sowie als Schießunteroffiziere nach Rückkehr zur Truppe Verwendung finden.
Dieselben sind sorgfältig dieser Absicht entsprechend aus der Zahl derjenigen auszuwählen,
welche voraussichtlich noch längere Zeit dienen und von deren Ausbildung Nutzen zu erwarten ist.
Die Unteroffiziere müssen von guter Führung sein.
. Unmittelbar vor dem Abmarsch der Unteroffiziere und Osthierburschen nach Spandau sind dieselben
nach Anleitung des § 62 der Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militär-Dienstfähigkeit vom
8. April 1877 ärztlich zu untersuchen.
Es dürfen nur kräftige und völlig gesunde Personen überwiesen werden.
III. Ueberweisung.
Die Truppentheile haben die Namen der Offiziere bis zum 1. März bz. 1. Mai der Militär-
Schießschule mitzutheilen. Personal= und Qualifikationsberichte sind nicht einzusenden.
Nach Beendigung des Kommandos hat der Kommandeur der Militär-Schießschule Urtheile
über die Offiziere abzugeben und auf dem Dienstwege an die betreffenden Regiments= 2c. Kommandeure
gelangen zu lassen.
ür jeden Unteroffizier und Offizierburschen, und zwar für jeden auf einem besonderen Bogen,
sind nach Maßgabe der anliegenden Muster an die Militär-Schießschule einzusenden:
a) Das Nationale. 3n
b) Ein Verzeichniß der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke.
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#) Der bis auf das Datum und die Unterschrift vollständig auszufertigende Militärfahrschein
für den Rückmarsch von Spandau.
4) Eine Zählkarte, wie solche in der Instruktion zur Ausführung der ärztlichen Rapport= und
Verichserstaltung beschrieben ist.
Die sämmtlichen unter 2 aufgeführten Papiere 2c. sind derart abzusenden, daß sie bei der Militär-
Schießschule 14 Tage vor dem Eintreffen der Kommandirten in Spandau eingehen.
IV. Bekleidung und Ausrüstung.
Jedem Kavallerie-Unteroffizier und Offizierburschen der Kavallerie sind vom Truppentheil an
Bekleidungs= und Ausrüstungsstücken mitzugeben:
1 Feldmütze (dem Unteroffizier außerdem eine Schirmmütze),
"6 oller bz. Waffenröcke, Attila mit Schärpe oder Ulanka mit Leibbinde (möglichst neue),
Drillichrock dem Unteroffizier, 1 Drillichjacke dem Offizierburschen,
nalsbinden,
keiihofen (oder 1 Reithose und 1 lange Tuchhose), möglichst neue,
Sta bose,
2 Unterhosen,
1 Mantel,
2 Paar Lederhandschuhe dem Unteroffizier,
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