Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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b. Privat-Lehranstalten.*) 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Westpreußen. 
Die Handels-Akademie unter Leitung des Dr. Völkel zu 
Danzig. 
Provinz Brandenburg. 
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— 
12. Die Handelsschule des Dr. Lange zu Berlin, « 
3. das Viktoria-Institut des Dr. Siebert (früher Dr. Schmidt) 
zu Falkenberg i. M. 
Provinz Posen. 
Das Pädagogium des Dr. Beheim-Schwarzbach zu Ostrowo 
ei Filehne. 
Provinz Schlesien. 
Die Handelsschule des Dr. Steinhaus zu Breslau, 4 
das Pädagogium unter Leitung des Vorstehers Bauer zu Niesky. 
II. Königreich Bayern. 
41. Das Real-Lehr-Institut von Anton Alfons Bertololy und 
Valentin Trautmann zu Frankenthal (Pfalz), 
die Handelsschule von Josef Damm zu Marktbreit a. Main. 
III. Königreich Sachsen. 
Die Real-Abtheilung der Lehr= und Erziehungs-Anstalt von 
Böhme zu Dresden, 4 
das Real-Institut von G. Müller-Gelinek und P.Th. Schumann 
(früher Helinel Körner'sches Real-Institut) daselbst,) 
Lehr-Institut des Dr. Th. Schlemm (früher Käuffer) 
daselbst.) 
IV. Königreich Württemberg. 
f. Die höhere Handelsschule von Martin Scheck zu Stuttgart, 
12. ealistische Abtheilung der Privat-Lehranstalt von 
Karl Widmann (früher Rauscher) daselbst. 
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*) Die unter dieser Kategorie aufgeführten Anstalten, mit Ausnahme 
des Pädagogiums zu Niesky (I. 6), dürfen Befähigungszeugnisse nur auf 
Grund einer im Beisein eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen, wohl- 
bestandenen Entlassungsprüfung ausstellen, für welche das Reglement 
von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist. 
) Auf diesen Anstalten ist der obligatorische Unterricht im Latein 
auf die drei unteren Klassen beschränkt. 
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