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b. Privat-Lehranstalten.*)
I. Königreich Preußen.
Provinz Westpreußen.
Die Handels-Akademie unter Leitung des Dr. Völkel zu
Danzig.
Provinz Brandenburg.
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12. Die Handelsschule des Dr. Lange zu Berlin, «
3. das Viktoria-Institut des Dr. Siebert (früher Dr. Schmidt)
zu Falkenberg i. M.
Provinz Posen.
Das Pädagogium des Dr. Beheim-Schwarzbach zu Ostrowo
ei Filehne.
Provinz Schlesien.
Die Handelsschule des Dr. Steinhaus zu Breslau, 4
das Pädagogium unter Leitung des Vorstehers Bauer zu Niesky.
II. Königreich Bayern.
41. Das Real-Lehr-Institut von Anton Alfons Bertololy und
Valentin Trautmann zu Frankenthal (Pfalz),
die Handelsschule von Josef Damm zu Marktbreit a. Main.
III. Königreich Sachsen.
Die Real-Abtheilung der Lehr= und Erziehungs-Anstalt von
Böhme zu Dresden, 4
das Real-Institut von G. Müller-Gelinek und P.Th. Schumann
(früher Helinel Körner'sches Real-Institut) daselbst,)
Lehr-Institut des Dr. Th. Schlemm (früher Käuffer)
daselbst.)
IV. Königreich Württemberg.
f. Die höhere Handelsschule von Martin Scheck zu Stuttgart,
12. ealistische Abtheilung der Privat-Lehranstalt von
Karl Widmann (früher Rauscher) daselbst.
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*) Die unter dieser Kategorie aufgeführten Anstalten, mit Ausnahme
des Pädagogiums zu Niesky (I. 6), dürfen Befähigungszeugnisse nur auf
Grund einer im Beisein eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen, wohl-
bestandenen Entlassungsprüfung ausstellen, für welche das Reglement
von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist.
) Auf diesen Anstalten ist der obligatorische Unterricht im Latein
auf die drei unteren Klassen beschränkt.
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