Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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II. Königreich Sachsen. 
Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz.i) 
Berlin den 6. Juni 1888. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
Bekanntmachung. 
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehr- 
anstalten veröffentlicht, welchen provisorisch gestattet worden ist, 
Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienst auszustellen 
Diese Anstalten dürfen solche Jeugnise nur denjenigen ihrer 
Schüler ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aufsichts- 
behörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungs- 
Kommissars abzuhaltende Entlafsungaprösung wohl bestanden haben. 
Verzeichniß. 
I. Königreich Preußen. 
1. Das Knaben-Institut des Dr. Künkler (früher Privat- 
Ergshungg Anstalt von Dr. Künkler und Dr. Burkart) 
brich, 
2. das ht g- Instint von W. Brötz (früher Nuoff-Hassel) 
zu Pomlzan! a. 
. die Lehr-- und Epiehung= Anstalt des Dr. A onoch (früher 
Schenck-Garnier) zu Friedrichsdorf bei Homb urg, 
. das Ekziehungs= Institut von Karl Harrach zu St. Goars-= 
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5. die kathelische Knaben-Unterrichts= und Erziehungs- Anstalt 
von Gerhard Loben zu Kemperhof bei Coblenz, 
* Dies Anstalt ist besugt. denjenigen ihrer Schüler Befähigungs- 
zeugnisse zu ertheilen, welche in einer von einem Regierungs-Kommissar 
abgehaltenen Schlußprüfung basgeihan haben, daß sie den ersten 
(IWefährigen) und zweiten (1 jährigen) Kursus der Anstalt durchgemacht 
5 6h 206 Lehrpensum genügend angeeignet haben. 
mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen 
ovbligkhorischn Unterricht im Latein. 
 
	        
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