Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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Kriegsministerium. 
Allemeines Kriegs-Departement. Berlin den 15. September 1888. 
Nr. 226. 
Vorläusiger Entwurf einer Dienstvorschrift für die Armee- und Korps-Tel 
Entwurf der Ausrüstungs-Nachweisung für eine Armec-Telegraphen. Abtheilung, 
Eutwurf der Ausrüstungs-Nachweisung für eine KoryeTelegraphen-Abtheilung mit sechsspännigen 
Materialien. Wage 
Den Kommando= Behörden werden die vorbezeichneten Estwüre mit Vertheilungsplan unter Umschlag 
übersandt zerden, 
bisherige Dienst-Instruktion für die g Pe und Reserve- * deelegrapher Abtheilungen sowie die 
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Ausrüstunge- Nachweisungen für eine Feld- b F grap treten außer Kraft. 
3 V. 
No. 168/9. 88. A. 5. Müller. 
Kriegsministerium. 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 21. September 1888. 
Nr. 227. 
Garnis gs·Zuschuß der Garnison Hadersleben für das 3. Vierteljahr 1888. 
Der Verpflegungszusch m einschließlich des Zuschusses zur Beschaffung. eines Füühstack, beträgt für den 
Garnisonort adersleben im 3. Vierteljahr 1888 für den Mann und Tag 11 Pf. 
No. 454/0. 88. B. 2. Kühne. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 23. September 1888. 
Nr. 228. 
Sonderabdrücke aus dem Exerzir-Reglement für die Infanterie. 
Die Königliche Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und Sohn, Berlin 8W., Kochstraße 68—70, beabsichtigt 
die folgenden Sonderabdrücke aus dem Erxerzir- Reglement für die Infanterie herauszugeben: 
Sonderabdruck aus dem Exerzir-Reglement für die Infanterie. Einleitung; 
Auszug aus dem I. und II. Theil. 
Dieser #elta- enthält die ersten 61 Seiten des Reglements vollständig, ferner aus dem II. Theil 
„das Verhalten des Führers und des Soldaten im Gefecht“ und somit das, was aus dem Cesammüinhalt 
für den Unteroffizier und Soldaten das Wissenswertheste ist. 
A. Sonderabdruck des III. Theils aus dem Exerzir-Reglement für die Infanterie. 
Dieser Abdruck bringt den vollständigen III. Theil, Seite 143—208, worin die sämmilichen für die 
Hoboisten und Spielleute beim Exerziren maßgebenden Bestimmungen zusammengefaßt sind 
Bei regimenter= oder bataillonsweise gesammelten und unmittelbar an die genannte Buchhandlung 
zu richtenden Bestellungen beträgt der Preis des Exemplars bei vortofreier #ienung 
zu . zt; Einzelpreis . 
  
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No. 521/9. 38. A. 2. r. Blume. 
Kriegsministerium. 4 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 28. September 1888. 
Nr. 229. 
Garnison-Verpflegungs-Zuschüsse für das 4. Vierteljahr 1888. 
Die für das 4. Vierteljahr 1888 bewilligten Garnison-Verpflegungs-Zuschüsse, einschlieblih des Zuschusses 
zur Beschaffung eines Fühntacks, betragen für die nachstehend bezeichneten Standorte
	        
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