Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

— 1977 — 
Armee-Verordnungs-latt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
22. Jahrgang. Berlin den 21. Oktober 1888. Nr. 27. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der viertellährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann wwerdent außerhalb bei den 
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstra * 
Bei Letzterer ersolat auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet ich nach der Awahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A bere echnet, falls nicht für einzelne Nummern no 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur au einer Seite bedrucke, zum 
Einlleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.. 90 
urch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 231. 
Militär-Eisenbahn. 
Auf Ihren emeinschaftlichen Bericht vom 29. September 1888 will Ich hiermit das anbeisalgenn. Hrzah sanens 
Statut für die Militär-Eisenbahn Berlin —Schießplatz genehmigen. Auch bestimme Ich, daß der öffentliche 
Verkehr auf die Strecke Berlin —Zossen der Militär-Eisenbahn ausgedehnt win, sordät. die militärischen 
Interessen dies zulassen. Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Wien, den 3. Oktober 1888. 
Wilhelm. 
v. Maybach. Bronfart v. Schellendorff. 
An den Minister der öffentlichen Arbeiten und den Kriegsminister. 
Organisations-Statut 
für die 
Verwaltung und den Betrieb der Königlichen Militär-Eisenbahn (Berlin—Schießplatz). 
8. 1. 
Leitende und verwaltende Behörde. 
Die Militär-Eisenbahn (Verlin —Schießplatz) wird geleitet und verwaltet von der „König 
lichen Direktion der Militär-Eisenbahn“, welche in Berlin ihren Sitz hat. Diese Behörde sce 
unmittelbar unter dem Chef des Generalstabes der Armee, ist aber in Bezug auf die Betriebsführung an die 
für den Betrieb von Eisenbahnen in Preußen bestehenden Gesetze und Vorschriften und an die Anordnungen 
der Hständigen Eisenbahn-Aufsichtsbehörden gebunden, insbesondere an alle diejenigen, welche die Sicherung 
des Betriebes bezwecken. In allen Verwaltungs- Angelegenheiten verfügt als oberste Stelle das Kriegsministerium, 
welchem auch der bezügliche Verkehr mit dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten zufällt.
	        
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