Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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8. 2. 
Zusammensetzung der Direktion. 
Direktor der Militär-Eisenbahn ist der Kommandeur des Eisenbahn-Regiments. 
Mitglieder der Direktion sind: 
1 Stabsoffizier Hommangeur der Betriebs Nölheilung), 
Sauptmann (Chef der Betriebs-Kompagnie), ·- 
Lieutenant (Vorsiand des Betrieboe Miar), A des Eisenbahn-Regiments. 
Lieutenant (Maschinenmeister), 
  
— — 
8. 3. 
Ausführendes Personal. 
Nag den Anordnungen des Direktors führt die „Betriebs-Abtheilung der Militär-Eisenbahn“ den 
Betrieb, die bauliche Unterhaltung und ökonomische Verwaltung der Militär-Eisenbahn. 
Kommandeur der Betriebs-Abtheilung ist ein Fnabsofe des Eisenbahn-Regiments. 
Zum Personal der Betriebs-Abtheilung gehören: 
. dauernd: 
  
a) 1 Hauptmann (Chef der Betriebs-Kompagnie) als Betriebs-Inspektor; 
b) 1 Leutenant als Vorstand des Betriebs-Büreaus; 
) 1 Lieutenant als Streckenbaumeister, Telegraphen-Inspektor und Vorstand der Depot-Verwaltung; 
d) 1 Leutenant als Maschinenmeister und Vorstand der Reparatur-Werkstatt; 
) 1 Zahlmeister zur Verwaltung der Kassen-Angelegenheiten; 
2# 
I) das für den laufenden Dienst erforderliche Unterpersonal an Zahlmeister-Aspiranten, Schreibern, 
Depot-Aufsehern, Werkmeistern 2c.; 
B. zeitweilig: · « 
die zur Ausübung des Bahndienstes und zur Ausbildung im Betriebe zur Betriebs-Kompagnie 
kommandirten Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften des Eisenbahn-Regiments. 
S. 4. 
Kommandirung des ausführen den Personals. 
Der Kommandeur der Betriebs-Abtheilung, ferner der Chef der Betriebs-Kompagnie, der Vorstand 
des Betriebs-Büreaus sowie der Maschinenmeister der Militär-Eisenbahn werden auf Vorschlag des Kommandeurs 
des Eisenbahn-Regiments durch den Chef des Generalstabes der Armee mit ihren Dienststellungen betraut und 
hierdurch zu gleicher Zeit zu Mitgliedern der Direktion ernannt (vergleiche §. 2). 
as übrige Ober= und Unterpersonal der Betriebs-Abtheilung bz. der Betriebs-Kompagnie wird 
durch den Kommandeur des Eisenbahn-Regiments bestimmt. 
6. 5. 
Obliegenheiten des Direktors. 
Der Direktor leitet und überwacht den gesammten Dienst der Militär-Eisenbahn und erläßt zu diesem 
Zweck innerhalb der Grenzen seiner Befugnisse bz. unter Zustimmung der vorgesetzten, im §. 1 genannten 
Behörden die nöthigen Befehle, Dienst-Ordnungen und Vorschriften. 
Er leitet den Schriftverkehr der Direktion, vertritt dieselbe nach außen hin, erledigt alle rechtlichen 
Angelegenheiten der Militär-Eisenbahn und bestätigt imerhalb seiner Befugnisse die Kontrakte. Er führt ein 
Dienstsiegel mit der Umschrift: „Königliche Direktion der Militär-Eisenbahn — Berlin“. 
Auf die Ausbildung der Ositere, Unteroffiziere und Mannschaften des Sisenbafn Regimemte im 
Eisenbahnbetriebsdienste hat er stets besonderes Augenmerk zu richten und die Erreichung dieses Hauptzweckes 
mit allen Mitteln anzustreben. 
Die Vertreiung des Direktors in Behinderungsfällen von voraussichtrich nur kurzer Dauer erfolgt 
durch den Kommandeur der Betriebs-Abtheilung (vergl. . 6); bei länzerer bwesenheit des Direktors dagegen 
wird derselbe durch denjenigen Stabsoffizier vertreten, welchem die Vertretung des Kommandeurs des Eisen- 
bahn-Regiments obliegt. 
  
 
	        
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