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Obliegenheiten des Kommandeurs der Betriebs-Abtheilung.
Der Kommandeur der Betriebs-Abtheilung leitet nach den ihm durch den Direktor ertheilten Befehlen
und Weisungen den gesammten Dienst der ihm unterstellten Abtheilung.
Er erledigt innerhalb seiner Befugniß alle den Betrieb und die Verwaltung der Militär-Eisenbahn
betreffenden laufenden Angelegenheiten, leitet selbständig den Schriftverkehr der Betriebs-Abtheilung
mit anderen, gleichgestellten Eisenbahn-Behörden, Leferanten, dem die Bahn benutzenden Publikum u. s. w.
und führt hierzu ein Dienstsiegel mit der Umschrift: „Königlich Preußische Militär-Eisenbahn Berlin —
Schießplatz. Betriebs-Abtheilung.“ Er trägt in Sonderheit die Verantwortung für die stete Sicherheit,
ODr nung und Wirthschaftlichkeit des Betriebes sowie für die militärische Disziplin des gesammten, zur Betriebs-
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Atheilung dauernd oder zeitweilig gehörigen Personals, über welches ihm die Strafbefugniß eines Bataillons-
tonimandeurs zusteht.
Die Vertretung des Betriebs-Kommandeurs in Behinderungs-Fällen befiehlt der Direktor bz. dessen
Stellvertreter.
S. 7.
Obliegenheiten des Chefs der Betriebs-Kompagnie.
Der Chef der Betriebs-Kompagnie leitet und überwacht als Betriebs-Inspektor den gesammten
äußeren Dienst. Derselbe hat über die Offiziere und Mannschaften der Betriebs-Kompagnie die Disziplinar-
strafgewalt eines Kompagnie-Chefs.
8. 8.
Dienst-Ordnung.
Der Dienst der Betriebs-Abtheilung, der Betriebs-Kompagnie und des gesammten Betriebs-Per-
sonals (5. 3 A und B) im Einzelnen wird durch eine besondere durch den Chef des Generalstabes der Armee
zu erlassende Dienstordnung geregelt.
§. 9.
Kassen-Verwaltung.
Die Verwaltung der Kasse der Militär-Eisenbahn erfolgt durch eine Kassen -Kommission, welche
pusammengesetzt ist: aus dem Kommandeur der Betriebs-Abtheilung, dem Lieutenant, welcher dem Betriebs-
Bürean vorsteht, und dem Zahlmeister. Sie führt den Namen:
„Kassen-Kommission der Militär-Eisenbahn (Berlin—Schießplatz)“
und das Dienstsiegel der Betiiehs-Aäbtheilung
Die Verwaltung erfolgt nach den Grundsätzen des Reglements über das Kassenwesen der Truppen
und den von der vorgesetzten Militärbehörde erlassenen, besonderen Bestimmungen.
Kriegsministerium. Berlin den 20. Oktober 1888.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre und deren Anlage werden hiermit zur Kenntniß der
Armee gebracht.
No. 461/10. 88. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.