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5. Baare Mbhebung
dies gestatten,
204
1en gegen Checks können bei den Unteranstalten nur soweit, als deren Bestände
ei der vorgesetzten Bankanstalt aber unbedingt erfolgen. Wünscht der Konto-
Inhaber die Einlösung eines weißen Checks bei der vorgesetzten Bankanstalt, so hat er denselben
der Unteranstalt zuvor behufs der nöthigen Buchung sun
6. Personen, welche ein Giro-Konto bei einer Unteransta
bstempeln vorzulegen.
t.haben, können ihre Wechsel auch bei der
dieser Unteranstalt vorgesetzten Bankanstalt oder bei einem mit dieser in täglicher Abrechnung
stehenden Bankhause zahlbar machen
7. Bei Unteranstalten sind die Konto-Gegenbücher am 31. Dezember und am 7. jedes Monats —
mit Ausnahme des 7. J
tragung der Posten einzureichen.
3. Die Vollmachten (vergl. Ziffer 13 der obigen Bestimmungen) sind sowohl bei der Unteranstalt, als
bei der dieser vorgesetzten Bankanstalt niederzulegen.
Vachen
Allenburg
Allenstein
Altenburg
Anclam
Aschersleben
Augsburg
Bamberg
Barmen
Bartenstein
Barth
Bautzen
Belgard
Bernburg
Beuthen
0
ischofsbur
dechoe 9
Bochum
Brandenburg a. H.
Braunsberg
Braunschweig
remen
Breslan
b. Verzeichniß
sämmtlicher vom Reichsbank-Direktorium zu Berlin mittelbar oder unmittelbar abhängigen
Zweigaustalten.
Anmerkung: Vergl. Absatz hinter den Bestimmungen unter Ziffer 1 bis 13 am Schlusse.
Zur Beachtung.
1. Bankplätze sind die im nachstehenden Verzeichnisse nicht durch Sterne bezeichneten Orte, an
welchen und auf welche Wechsel angekauft werden, und bei denen der Giro-Verkehr eingeführt ist.
2. Die mit einem Stern bezeichneten Orte sind nicht Bankplätze; es werden daselbst aber nicht nur
Lombard-Geschäfte gemacht, sondern auch Wechsel auf Bankplätze gekauft.
3. An den mit zwei Sternen bezeichneten Orten werden ausschließlich Lombard-Geschäfte gemacht.
4. Die durch fette Schrift bezeichneten Orte sind solche, an welchen die Noten der nach der Bestimmung
im §. 45 des Bankgesetzes bekanntgemachten Banken in Zahlung genommen werden.
anuar — zur Uebersendung an die vorgesetzte Bankanstalt behufs Ein-
ressortirt von:
—
Königsberg.
Königsberg.
era.
Stettin.
Magdeburg.
Nürnberg,
Elberfeld.
Königsberg.
Stralsund.
Dresden.
Stettin.
Magdeburg.
Gleiwitz.
Königsberg.
Münster i. W.
Dortmund.
Berlin.
Königsberg.