Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

Kriegsministerium. 
Medizinal-Abtheilung. Berlin den 24. November 1888. 
Nr. 269. 
Vertheilung von Zeichuungen des Medizin= und Bandagenkastens nebst einem Verzeichniß der etats- 
mäßigen Standgefäße dieses Kastens. 
Den Kommandobehörden werden Zeichnungen des Medizin= und Bandagenkastens (je 2 Blatt) nebst einem 
Veeichaiß der etatsmäßigen Standgefäße dieses Kastens mit Vertheilungsplan unter Umschlag übersandt 
werden. 
Die älteren Zeichnungen treten außer Kraft. 
Das Verzeichniß der Standgefäße wird auch im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von 
E. S. Mittler und Sohn, Berlin 8W., Kochstraße 68 —70 zum Preise von 10 Pf. für das echefteie 
Exemplar vorräthig gehalten. 
I. V. 
No. 1000/11. 838. M. A. v. Coler. 
Kriegsministerium. 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 26. November 1888. 
Nr. 270. 
Mehrkosten der Begleitkommandos von Rekruten= 2c. Transporten. 
Der den Familien der Unteroffiziere aus Anlaß von Rekruten-, Reservisten= 2c. und Arrestaten-Transporten 
zühlare Löhnungszuschuß von täglich 50 Pf. ist im Sinne des Erlasses vom 2. April 1879 — Armee-Ver- 
ordaungs-Blatt Seite 101 — beim Kapitel 31 des Militäretats zu verrechnen. 
Von einer Fondsausgleichung für die rückliegende Zeit ist abzusehen. 
Jo. 276/11. 88. B. 3. Kühne. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Nr. 271 Berlin den 27. November 1888. 
r. . 
Ausgabe der Schußtafel Nr. 18 für „Schußtafel- Sammelhefte“. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 7. September 1887 No. 663/8. 87. A. 4. — Armece- 
Verordnungs-Blatt für 1887 Nr. 24 — wird hierdurch mitgetheilt, daß die Schußtafel Nr. 18 für „Schuß- 
tafel-Sammelhefte“ im Druck erschienen ist und den Kommandobehörden rc. in der nach dem Druckvorschriften- 
Etat erforderlichen Zahl unter Umschlag zugehen wird. 
No. 649/11. 68. A. 4. v. Blume.
	        
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