— 24 —
Abmusterungs-Bescheinigung.
Vorzeiger dieses, der
ist am
abgemustert worden.
“5
Das Seemannsamt.
Inhaber ist verpflichtet, sich innerhal nAnter Vorzeigung bz. Vorlage dieser
Bescheinigung bei dem ihn kontrolirenden Bezirksfeldwebel zurückzumelden.
Vorstehendes wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 29. September 1883 — Armee-
Verordnungs-Blatt für 1883, Seile 167 — hiermit zur Kenntniß der Ersatz= und Landwehr-Behörden gebracht.
Im Auftrage.
No. 247/I. 88. A. 1. v. Sanish.
iiegeministerium. 6
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 2. Dezember 1887.
Nr. 9.
Kantinenwesen.
Es s ist zur Kenntniß des Kriegsministeriums gekommen, daß Handelsgeschäfte unter der Firma „Central-
Kantinen- Anstalt für die Armee“ betrieben werden
ir Vorbeugung von Mißverständnissen wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Militärverwaltung
#t diesen örlöchen in keinen Beziehungen steht.
No. 922/11. 37. B. Blume.
Kriegsministerium. ·
Allgemeines Kriegs-Departement. Nr. 10 Berlin den 29. Dezember 1887.
r. .
Ausgabe der „Anleitung für die Behandlung der Feldgeschütze".
Die 3 Iastrurtion für die Behandlung der Feldgeschütze“ ist bei der Neubearbeitung in zwei Vorschriften,
nämlich in „Anleitung für die Behandlung der Feldgeschütze“ und in die „Anleitung für Instand-
setzungen un veGalnkeltung, zerlegt worden.