Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 26. Februar 1888. 
Nr. 47. 
Werkzengkasten für Sattler. 
Zu Ergänzung der Zeichnung vom „Train-Material, Titel IX, Sattlergeräth. Blatt 1“ wird eine den 
erkzeugkasten für Sattler darstellende Tektur zur Versendung 9gelangen. Kirrbei wird bemerkt, daß die 
beim Train- Naterial bereits vorhandenen Werkzeugkasten für Schut- unabgeändert aufzubrauchen sind. 
No. 234/2. v. Hänisch. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Nr. 48 Berlin den 9. März 1888. 
r. r—□ 
Abänderung von Ansrüstungs-Nachweisungen. 
Durch die Konstruktion des x- F#serderrkneilastens C/87 ist die Höhe der Kasten von Blech, bezeichnet: 
hydrochl. in dos. zu 0,3 g. 
in 
ysostigm. salieyl. in dos. zu 
auf 85 mm festgestellt! wordie In den bezüglichen ecdie Nachweisungen ist die Angabe von 98 mm 
entsprechend ebuändern. 
nsicht auf die Geringfügigkeit der Abänderungen findet die Ausgabe von Tekturen nicht statt. 
No. 64/3. 38. A. v. Hänisch. 
Tekturen gelangen zur Versendung: 
Nr. 35 bis 37 zur Vorschrift über das Stempeln der Handwaffen, 
Nr. 29 bis 31 zur Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen, 
Nr. 50 bis 64 zur Anleitung für die Bedienung der Festungs= und Belagerungsgeschü 66 
Nr. 7 zu „die 3,7 cm Revolverkanone der Land-Artillerie und ihre Munition nebst Vorschriften über Behand- 
lung und Instandhaltung“, 
Nr. 7 und 8 zum Entwurf eines Reglements zur Bedienung, Behandlung und Handhabung der 3,7 cm 
Revolverkanone der Land-Artlllerie, 
Nr. 1 bis 8 zum Entwurf der Vorschrift für das Anschießen der Geschützrohre und Laffeten, 
17 bis 25 zum, Etat für die jährliche Uebungs= 2c. Munition, 
Nr. 1 bis 3 zum Entwurf einer Baerscheift über das ertigmachen der Patronen für die 3,7 cm Revolver= 
kanone der Land-Artillerie und das Wiederherstellen beschossener 3,7 cm Patronenhülsen, 
Nr. 46 bis 88 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Kolonne des Feldmunitions- Parks, 
Nr. 1 bis 6 zum Feldgeräths-Etat 
a) für ein Fuß-Artillerie= oder Landwehr-Fuß-Artillerie-Bataillon, 
b) für eine Park-Kompagnie, 
Nr. 1 bis 11 zum Feldgeräths-Etat für den Stab eines d Artillerie-Regiments, 
Nr. o bis 79 achweisung der zur Ausrüstung der Laboratorien bei den Artillerie= Depots erforderlichen 
Veräthschaften. 
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