Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

weisung 
standes an die Uebungsformationen. 
stärkerer oder schwächerer Abtheilungen, sowie bei Verstärkung der vorhandenen 
eine weitergehende Gestellung von Ofsizieren und Mannschaften des Friedensstandes 
verfügt werden. 
Anlage 3. 
— — 
Eine weitere Gestellung von Aerzten und Lazarethgehülfen, als 
Stan ork von Truppentheilen ist, deren Aerzten bz. Lazarethgehülfen der fragliche 
werden könnte. 
stande sind abzugeben: 
  
  
  
  
  
- Bemerkungen 
c Pferde außerdem s8 
und Landwehr. 
1—2. 1 Zahlmeister- 
HKieingelnen. Aspirant als 
lusten 1 G— Nechnungs- 
Falle leine Laza- führer. 
Velhgehülsen.) 
— 1 Feuerwerks= 
offizier. 
(3 Feuerwerker. 
  
Die Kompagnien sin“ hierbei etwa. 
in Friedensstärke gedacht. 
  
Die Kompagnie ist hierbei etwa 
in Friedensstärke gedacht. 
  
  
  
1 Trompeter. 
Der roßbärzt- 
liche Dienst ist, 
soweit an- 
gängig, durch 
einen Nobarzt 
en 
Standortes 
mit zu 
versehen. 
  
  
Die Gei akalkemmondos haben den 
Train-Bataillonen die erforder! Wn Zabl 
aus den zum — bestimmien, 
d Nr. 3 in Verbindun zu setzen. 
Bel denlenigen Armeekorps, bei welchen 
zuerst zwei ts n nebeneinander und 
dann eine dritte Üben, ist nach Ablauf der 
ersteren Uebung dle Hälfte der Pferde zu 
verkaufen.
	        
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