Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

stande huind abzugeben: 
  
  
Bemerkungen 
srh= Pferde außerdem 
2 Ober= oder Die Aerzte des Frie= Burschen für Den Generalkommandos wirduan- 
Min densstandes sind von die ein- heimgegeben, den Train-Bataillonen 
Kchuuf der Kavallerie oder berufenen gchuh s3 Ausbildung der Kranken- 
2 Unter- ha— Artillerie beritten zuOffiziere sind s träger des Veurlaubtenstandes mit 
rethgehülfen.|machen. Die sonst von den 8 Mevolver 1 bis 2 Infanterie- 
erforderlichen Reit= bezügl. Train, Offiziere zur Verfügung zu stellen. 
und Zugpferde sind Bataillonen N#lrkoahen dürfen hierdurch nicht 
von den bezügl. zu gestellen. entstehen. 
Train= Bataillonen 
zu gestellen. 
Reservisten. 
  
  
2 
5 
ür jede 
suß-5 
Artillerie= 
Kom- 
pagnie 
1chlosser 
Handwerker nach Bedarf. 
  
  
Spielleute und 
  
1 
1—3Lzareth- ** 
oder Unter- 
Lazareth- 
gehülfen. 
1 Zahlmeister- 
Aspirant. 
1 Ordonnanz. 
  
  
  
  
Die Heranziehung der Feuer- 
werlsoffyierennd Feuerwerlerregelt 
bei der Fuß- Artillerie die General= 
Inspektion.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.