Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
23. Jahrgang. Gerlin den 1. März 1889. Nr. 6. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: gberhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer ersolgt auch der Zettau einzelner Nummern dieses Bla tes: der Treig verselen richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung W*ie ist. — Die Expedition liefert e nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 00 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
Nr. 39. 
Bekleidung und Ausrüstung der Leibgendarmerie. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß bei Meiner Leibgendarmerie ein eiserner Helm nebst 
reusoden. von Tombach und statt der Epaulettes Schulterklappen von kornblumenblauem Tuche mit Meinem 
Namenszuge und Krone nach den von Mir genehmigten Proben eingeführt werden. Die bisherige Bein= und 
ßbekleidung derselben ist durch diejenige der Kürassiere zu ersetzen. An die Stelle des Söbels tritt ein 
eichter Pallchg, Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 21. Januar 1889. 4 
Wilhelm. 
4#“½m“ Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 23. Februar 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Kovinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht, 
daß wegen Beschaffu der neuen Bekleidungs= 2c. Stücke das Erforderliche veranlaßt worden ist. 
Die Unterhaltung der Bekleidung und Ausrüstung der Leibgendarmerie geht mit dem 1. April d. J. 
auf das Garde-Kürassier-Regiment über, — von diesem Zeitpunkt ab auch die Verbrauchsentschädigung 
(5. 29,1 der Hell. O.), die in dem § 25 a. a. O. erwähnten Mehrkosten sowie die allgemeinen Unkosten 
zu Uauidiren achat Letztere sind von n Truppentheilen, zu deren Etat die kommandirten · Mannschaften 
gehören, zurückz gurechnen. 
Eine Musterung der Leibgendarmerie findet nicht statt. 
No. 17½. 89. B. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 40. 
Achselstücke für Sanitätsoffiziere vom Range der Hauptleute und Lieutenants. Fortfall der Epaulett- 
halter auf dem Ueberrock der Sanitätsoffiziere des Friedeus und Beurlaubtenstandes. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: 
1. An Stelle der durch Allerhöchste Ordre vom 20. April 1867 für Aerzte vom Nange der Hangt- 
leute und Lieutenants eingeführten Achselstücke ist fortan bei Neubeschaffungen die von Mir für 
Fasgte und hier beiliegende Probe nach dem Muster 
die Sanitätsoffiziere von gleichem Aange F 
n en maßgebend. 
der Achselstücke für die ensperchenden ierkla
	        
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