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r. 43.
Umwandlung eines Aesilleriedepots
in ein Filial-Artilleriedepot.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß zum 1. April 1889 das Artilleriedepot zu Stade in
ein Filial-Artilleriedepot des Artilleriedepots zu Schwerin umzuwandeln ist.
hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin den 11. Februar 1889.
An das Kriegsministerium.
Das Kriegsministerium hat
Wilhelm.
Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministeriu
Armee gebras t:
1 125 Filial-Artilleriedepot zu Stade tritt am
No. 396/2. 89. A. 4.
onsart v. Sch
Berlin den 24. Februar 1889.
or *8 Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit nachfolgenden Bemerkungen zur Kenntniß der
1. April 1889 in Wirksamkeit.
die erforderlichen besonderen. Bestimmungen werden bacen. betreffenden Stellen demnächst zugehen.
ellend
Nr. 44.
Rangverhältnisse der Militär-Instizbeamten.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag will Ich in Erweiterun
hierdurch genehmigen, daß fortan von der Gesammtzah
Auditeure die Hälfte zur Verleihung des Ranges der
und die Abzeichen der Korps-Auditeure zu tragen, in Vor
Das Kriegsministerium bat hiernach das Weitere
Berlin den 14. Februar 1889.
An das Kriegsministerium.
T.
äthe vierter Klasse mit der Befugniß, die Uniform
des Allerhöchsten Erlasses vom 18. Dezember 1879
der Divisions-, Gouvernements= und Garnison-=
schlag gebracht werden darf.
zu veranlassen.
Wilhelm.
Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 26. Februar 1889.
Vorstehende Allerhöchste Dree wird uast zur Ske der Armee gebracht.
No. 289/2. rt v. Schellendorff.
Nr rt. Nr. 45.
Abänderung von Namenszügen.
Auf den Ich
1. durch Hinzutritt der Ziffer III — für Offiziere auch t
v
16.
Ich daß bei
Offiziere — bei
den N
amenszügen der nach Meines in Gott ruhenden
für Offiziere der nachstehenben Regimenter:
. (1. Pommersches) ?
III. (1. zelchembtoi 3 Nr. 8,
on Oesterreich, König von Ungarn (Schleswig-
eilen di Namenchüge für
vorbezeichneten Trup enth
imss
1 unter der Ziffer 1 um 1. April 1891 in den
bisher vorgeschriebenen Mit blieen Raßgabe sind die von Mir
genehmigten sowie die ültigen Proben zu Namenszüg n fortan
allein zulässig und hat durchaus unstatthaft zu unterbleiben. Das
Kriegsministerium hat zu veranlassen.
Berlin den
An das Kriegsministerium.
Wilhelm.
Bronsart v. Schellendorff.