Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

4 
r. 43. 
Umwandlung eines Aesilleriedepots 
in ein Filial-Artilleriedepot. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß zum 1. April 1889 das Artilleriedepot zu Stade in 
ein Filial-Artilleriedepot des Artilleriedepots zu Schwerin umzuwandeln ist. 
hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 11. Februar 1889. 
An das Kriegsministerium. 
Das Kriegsministerium hat 
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministeriu 
Armee gebras t: 
1 125 Filial-Artilleriedepot zu Stade tritt am 
No. 396/2. 89. A. 4. 
  
onsart v. Sch 
Berlin den 24. Februar 1889. 
or *8 Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit nachfolgenden Bemerkungen zur Kenntniß der 
1. April 1889 in Wirksamkeit. 
die erforderlichen besonderen. Bestimmungen werden bacen. betreffenden Stellen demnächst zugehen. 
ellend 
Nr. 44. 
Rangverhältnisse der Militär-Instizbeamten. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag will Ich in Erweiterun 
hierdurch genehmigen, daß fortan von der Gesammtzah 
Auditeure die Hälfte zur Verleihung des Ranges der 
und die Abzeichen der Korps-Auditeure zu tragen, in Vor 
Das Kriegsministerium bat hiernach das Weitere 
Berlin den 14. Februar 1889. 
  
An das Kriegsministerium. 
  
T. 
äthe vierter Klasse mit der Befugniß, die Uniform 
des Allerhöchsten Erlasses vom 18. Dezember 1879 
der Divisions-, Gouvernements= und Garnison-= 
schlag gebracht werden darf. 
zu veranlassen. 
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 26. Februar 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Dree wird uast zur Ske der Armee gebracht. 
No. 289/2. rt v. Schellendorff. 
Nr rt. Nr. 45. 
Abänderung von Namenszügen. 
Auf den Ich 
1. durch Hinzutritt der Ziffer III — für Offiziere auch t 
   
   
   
  
   
v 
   
    
   
  
   
   
  
16. 
   
  
   
Ich daß bei 
Offiziere — bei 
den N 
amenszügen der nach Meines in Gott ruhenden 
für Offiziere der nachstehenben Regimenter: 
. (1. Pommersches) ? 
III. (1. zelchembtoi 3 Nr. 8, 
on Oesterreich, König von Ungarn (Schleswig- 
eilen di Namenchüge für 
vorbezeichneten Trup enth 
imss 
1 unter der Ziffer 1 um 1. April 1891 in den 
bisher vorgeschriebenen Mit blieen Raßgabe sind die von Mir 
genehmigten sowie die ültigen Proben zu Namenszüg n fortan 
allein zulässig und hat durchaus unstatthaft zu unterbleiben. Das 
Kriegsministerium hat zu veranlassen. 
Berlin den 
  
  
  
An das Kriegsministerium. 
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.