Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

der 
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Anlage 3. 
Zusammenstellung 
für die Kommandos zur Militär-Schießschule maßgebenden Bestimmungen. 
A. Kavallerie. 
I. Beginn und Beendigung des Lehrkurfus. 
Der Lehrkursus für Kavallerie bezinnt am 13. Mai und endet für die Offiziere am 26. Juni, für 
die Unteroffiziere und Gemeinen am 6. Ju 
Die Kommandirten müssen im Laufe des 13. Mai in Spandau eintreffen. Die Mitnahme von 
Pferden auf Kosten der Heeresverwaltung ist ausgeschlossen. 
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II. Auswahl der Offiziere und Unteroffiziere. 
. Zu den Lehrkursen der Kavallerie sind solche Offiziere aus der Zahl der jüngeren Premier= 
Lieutenants oder älteren Sekonde-Lieutenants zu kommandiren, welche für den Schießdienst besondere 
Neigung und Beanlagung haben. 
Die Unteroffiziere der Kavallerie sollen zu Schießlehrern ausgebildet werden und als solche 
sowie als Schießunteroffiziere nach Nückkehr zur Truppe Verwendung finden. 
Dieselben sind dieser Absicht entsprechend aus der Zahl derjenigen auszuwählen, welche 
voraussichtlich noch längere Zeit dienen und von deren Ausbildung Nutzen zu erwarien ist. 
Die Unteroffiziere müssen von guter Führung sein. 
Offiziere und Unteroffiziere, welche bereits an einem Kurfus Theil genommen, sind nicht erneut 
zu kommandiren. 
mmittelbar vor dem Abmarsch der Unteroffiziere und Offizierburschen nach Spandau sind dieselben 
nach Anleitung des §. 62 der Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militär-Dienstfähigkeit vom 
8. April 1877 ärztlich zu untersuchen. 4 
Es dürfen nur kräftige und völlig gesunde Personen überwiesen werden. 
III. Ueberweisung. 
Die Truppentheile haben die Namen der Offiziere bis zum 29. April der Militär-Schießschule 
mitzutheilen. Personal= und Qualifikationsberichte sind nicht einzusenden. 
dach Beendigung des Kommandos hat der Kommandeur der Militär-Schießschule Urtheile 
über die Dsiere abzugeben und auf dem Dienstwege an die betreffenden Regiments= 2c. Kommandeure 
gelangen zu lassen. 
Für jeden kommandirten Offizier ist zur Benutzung im Fall einer Mobilmachung für die Rück- 
reise zum Truppentheil ein bis auf Datum und Unterschrift vollständig ausgefertigter Militärfahr- 
schein (Anlage III der K. Tr. O.) der Militär-Schießschule zu übersenden (s. 1 und 28 der 
Kriegs-Besoldungs-Vorschrift). 
Für jeden Unteroffizier und Offizierburschen, und zwar für jeden auf einem besonderen Bogen, 
sind nach Maßgabe der anliegenden Muster an die Militär-Schießschule einzusenden: 
a) Das Nationale. 
b) Ein Verzeichniß der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke. *! · 
c)DerbisaufDatumundUnterschriftvollständigausgefertigteMilctärfahrfchem(Anlagelll 
der F. Tr. O.) für den Rückmarsch von Spandau. 
4) Eine Zählkarte, wie solche in der Instruktion zur Ausführung der ärztlichen Awort= 
und Berichterstattung — Beilage zu Nr. 6 des A.-V.-Bl. für 1873, Anmerkung auf S. 3, 
Muster 9 — beschrieben ist. 
Die sämmtlichen unter 2 und 3 aufgeführten Papiere 2c. sind derart abzusenden, daß sie bei der 
Militär-Schießschule 14 Tage vor dem Eintreffen der Kommandirten in Spandau eingehen. 
IV. Bekleidung und Ausrüstung. 
Jedem Unteroffizier und Offizierburschen der Kavallerie sind an Bekleidungs= und Ausrüstungs- 
stücken mitzugeben: 
Feldmütze (dem Unterofsizier außerdem 1 Schirmmütze), · 
Koller bz. Waffenröcke, Attila mit Schärpe oder Ulanka mit Leibbinde (möglichst neue), 
Drillichrock dem Unteroffizier, 1 Drillichjacke dem Offizierburschen, 
  
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