Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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2 Halsbinden 
2 Reithosen (oder 1 Reithose und 1 lange Tuchhose), möglichst neue, 
1 Stallhose, 
2 Unterhosen, 
1 Mantel, 
2 Paar Lederhandschuhe dem unteroffhser, 
2 Paar vollkommen gute Stiefel mit Sporen bz. mit Sporenleder (darunter 1 Paar lange; 
die Wahl des anderen Paares bleibt dem Truppentheil überlassen), 
2 Hemden, 
1 Helm bz. Pelzmütze, Achapka — vollständig, jedoch ausschl. Paradestücke —, 
1 Paar Epauletten für Ulanen, 
1 Säbelkoppel, 
1 Säbeltasche für Husaren, 
1 Faustriemen, 
1 Kartusche mit Bandolier, 
1 Revolvertasche, 
1 Revolverriemen mit Haken, 
1 Karabiner (ohne Futteral, aber mit 1 Karabinerriemen), 
1 Revolver, 
1 Seitengewehr, 
1 Soldbuch, 
1 
Gesangbuch. 
Sämmtliche Sachen müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen 
des betreffenden Kommandirten versehen sein 
  
  
Die Offiziere des Lehrkursus erledigen die Schießübung mit den Karabinern und Revolvern 
ihrer Burschen. Hiernach hat die Auswahl der Waffen zu erfolgen. » 
Sämmtliche den Kommandirten mitzugebenden Waffen müssen 44 in fehlerfreiem Zustande 
befinden, die Karabiner mit guten Deckungsmitteln versehen und vorher angeschossen sein. 
Die Abfindung der Kommandirten mit Klein-Bekleidungsstücken ist vor Antritt des Kommandos 
auf die ganze Dauer desselben zu regeln. 
V. Zuweisung der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke. 
. Die Unteroffhiere und Gemeinen nehmen ihre sämmtlichen Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke 
bz. Waffen selbst mit zum Kommandoort und nach Beendigung ihres Kommandos wieder zum 
Truppentheil zurück. 
Der Marsch der Kommandirten erfolgt im zweiten Anzuge. 
VI. Marsch-Angelegenheiten. 
Die Kosten für die Hin= und Rückreise der Offiziere werden von dem Truppentheil gezahlt und 
liquidirt, welchem der Offizier angehört. 
Sämmtliche Mannschaften — ausschließlich derjenigen aus den Garnisonen Berlin und Potsdam — 
haben für die Hin= und Rückreise, soweit angängig, die Eisenbahn auf Militärfahrschein l7- 
benutzen und sind dementsprechend von ihren Truppentheilen für die Hin= und Rückreise (siehe 
III. 3. c) mit Militärfahrscheinen zu versehen. 
. Die Kosten sür den Marsch von der Garnison bis Spandau werden seitens der Militär-Schieß- 
schule gezahlt und liquidirt. Die Truppentheile haben daher den Kommandoführern einen Aus- 
weis über die Höhe des gezahlten Marschkostenvorschusses mitzugeben, damit diese der Militär- 
Schießschule über die wirklich entstandenen Kosten Rechnung legen können. 
VII. Geldverpflegung 2c. 
  
Die Offiziere und Mannschaften verbleiben im Etat ihres Truppentheils und erhalten für Rechnung 
des Etats-Kapitels 24 Gehalt bz. Löhnung von der Militär-Schießschule, und zwar: 
a) die Offiziere für den Monat Juni; 
b) die Uestroffisere vom 21. Mai bis 10. Juli und die Offizierburschen vom 21. Mai bis 
30. Juni.
	        
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