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2 Drillichjacken (dem Unteroffizier — einschl. Lazarethgehülfen — 1 Drillichrock; den
Mannschaften der Großherzoglich Mecklenburgischen Regimenter an Stelle der beiden
Drillichjacken 1 Bluse),
2 Halsbinden,
2 Tuchhosen (möglichst neue),
1 weißleinene Hose,
2 Drillichhosen,
2 Unterhosen,
1 Mantel,
1 linar . üchhandschuhe (dem Unteroffizier — einschl. Lazarethgehülfen — 2 Paar Leder-
andschuhe),
2 Paar vollkommen gute Stiefel (keine Schuhe),
2 Paar Sohlen nebst Flecken, Beschlag und Aufnähegeld (Sohlen nebst Beschlag und Auf-
nähegeld sind nur den zur Stamm-Kompagnie Kommandirten mitzugeben und für die
zum Lehrkurfus Kommandirten der Militär-Schießschule nur auf Erfordern zu übersenden),
3 Hemden (darunter 1 neues),
1 Helm bz. Tschako mit Zubehör (ohne Haarbusch),
1 Tornister mit Zubehör,
1 Leibriemen mit Säbellasce und Schloß,
1 Mantelriemen,
1 Brotbeutel,
1 Feldflasche,
2 Säbeltroddeln,
2 brdens Patrontaschen (die Unteroffiziere der Insanterie und Jäger ebenfalls Mannschafts-
aschen),
1 hintere Patrontasche,
1 Fettbü
e,
1 Kochgeschirr mit Zubehör,
1 Gewehr mit 1 Gewehrriemen (letzterer möglichst neu),
1 Mündungedeckel,
1 Visirkappe,
1 Schraubenzieher,
1 Seitengewehr,
1 Wischstrick,
1 Soldbuch,
1 Gesangbuch,
1 Schießbuch,
den Hornisten das Horn nebst Zubehör (Gewehr nebst Zubehör, Tettbüchse sowie die vorderen
Patrontaschen kommen für die Honnisten und Lazarethgehülfen in Wegfall).
m Jedem Unteroffizier — auch denen der Pionier-Bataillone und des Eisenbahn-Regiments — und
Gemeinen — mit Ausnahme der Offizierburschen — ist ein kleiner Spaten nebst Futteral mit-
zugeben.
betreffenden Kommandirten versehen sei
Mehr Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke als angeführt mitzugeben oder nachzuschicken, ist
untersagt. Der weitere Bedarf ist der Militär-Schießschule nur auf Erfordern zu übersenden.
Die von der Militär-Schießschule zur Ezwehp Prüfunge-Kommission übertretenden Unteroffiziere
sind seitens der ersteren mit denjenigen Bekleidungsstücken zu überweisen, mit welchen sie für das
Kommando zur Militär-Schießschule ausgerüstet sind.
VI. Zuweisung der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke.
. Sämmtliche Sachen müssen neuester Brobe gut verpaßt und mit dem Namen des
n.
. Die Unteroffiziere und Gemeinen nehmen ihre sämmtlichen Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke
Waffen selbst mit zum Kommandoort und nach Beendigung ihres Kommandos wieder zum
Truppentheil zurück.