Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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2 Drillichjacken (dem Unteroffizier — einschl. Lazarethgehülfen — 1 Drillichrock; den 
Mannschaften der Großherzoglich Mecklenburgischen Regimenter an Stelle der beiden 
Drillichjacken 1 Bluse), 
2 Halsbinden, 
2 Tuchhosen (möglichst neue), 
1 weißleinene Hose, 
2 Drillichhosen, 
  
2 Unterhosen, 
1 Mantel, 
1 linar . üchhandschuhe (dem Unteroffizier — einschl. Lazarethgehülfen — 2 Paar Leder- 
andschuhe), 
2 Paar vollkommen gute Stiefel (keine Schuhe), 
  
2 Paar Sohlen nebst Flecken, Beschlag und Aufnähegeld (Sohlen nebst Beschlag und Auf- 
nähegeld sind nur den zur Stamm-Kompagnie Kommandirten mitzugeben und für die 
zum Lehrkurfus Kommandirten der Militär-Schießschule nur auf Erfordern zu übersenden), 
3 Hemden (darunter 1 neues), 
1 Helm bz. Tschako mit Zubehör (ohne Haarbusch), 
1 Tornister mit Zubehör, 
1 Leibriemen mit Säbellasce und Schloß, 
1 Mantelriemen, 
1 Brotbeutel, 
1 Feldflasche, 
2 Säbeltroddeln, 
2 brdens Patrontaschen (die Unteroffiziere der Insanterie und Jäger ebenfalls Mannschafts- 
aschen), 
1 hintere Patrontasche, 
1 Fettbü 
e, 
1 Kochgeschirr mit Zubehör, 
1 Gewehr mit 1 Gewehrriemen (letzterer möglichst neu), 
1 Mündungedeckel, 
1 Visirkappe, 
1 Schraubenzieher, 
1 Seitengewehr, 
1 Wischstrick, 
1 Soldbuch, 
1 Gesangbuch, 
1 Schießbuch, 
den Hornisten das Horn nebst Zubehör (Gewehr nebst Zubehör, Tettbüchse sowie die vorderen 
Patrontaschen kommen für die Honnisten und Lazarethgehülfen in Wegfall). 
  
m Jedem Unteroffizier — auch denen der Pionier-Bataillone und des Eisenbahn-Regiments — und 
Gemeinen — mit Ausnahme der Offizierburschen — ist ein kleiner Spaten nebst Futteral mit- 
zugeben. 
betreffenden Kommandirten versehen sei 
Mehr Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke als angeführt mitzugeben oder nachzuschicken, ist 
untersagt. Der weitere Bedarf ist der Militär-Schießschule nur auf Erfordern zu übersenden. 
Die von der Militär-Schießschule zur Ezwehp Prüfunge-Kommission übertretenden Unteroffiziere 
sind seitens der ersteren mit denjenigen Bekleidungsstücken zu überweisen, mit welchen sie für das 
Kommando zur Militär-Schießschule ausgerüstet sind. 
VI. Zuweisung der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke. 
. Sämmtliche Sachen müssen neuester Brobe gut verpaßt und mit dem Namen des 
n. 
. Die Unteroffiziere und Gemeinen nehmen ihre sämmtlichen Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke 
Waffen selbst mit zum Kommandoort und nach Beendigung ihres Kommandos wieder zum 
Truppentheil zurück.
	        
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