Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Anlage 7. 
—— — — . 
Nachweisung 
der Fälligkeitszeiten der Klein-Bekleidungsstücke für den von der .. .len Kompagnie .. . ten Regiments 
.................... kommandirten.......... 
Fälligkeitszeiten Erhält: 
In Be 
ZCharge Namen „Schnür= Hen-erde " 
v. Tag Monat Jahr Stiefel schuhe Sohlen den werkungen 
6 Paar Paar PaarStüsff. 
sfNN 
. uqne Anlage 4, 
« L"-372-«.-:«"8.7;3 
bskaqqt abgesondt 
worden ist. 
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1 
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(Ort und Datum.) (Unterschrift.) 
Anmerkungen. 
1. Der Zeilpunkt der Fälligkeit ist nach der etalsmäßigen Tragezeit der Stücke zu berechnen. 
2. Die im Gebrauch der Kommandirken befindlichen Süücke sind hier nicht aufzunehmen. Dagegen sind in die Nachweisung 
3, die Belräge des Bekleidungszuschusses für Unieroffiziere sowie das Sohlenaufnähegeld (23 Ml.) einzustellen.
	        
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