Kriegsministerium. Berlin den 26. März 1389.
Nr. 85.
Reiseordnung für die Personen des Soldatenstandes.
Die mittels Allerhöchster Ordre vom 21. März 1889 genehmigte Reiseordnung für die Personen des Sol-
datenstandes wird den Kommandobehörden in der dem Druckvorschriften-Etat entsprechenden Anzahl von
Abdrücken unter Umschlag zugehen. Sie tritt mit dem 1. April d. J. in Kraft. Bei unmittelbarer Bestellung
aus der Armee ist der geheftete Abdruck zu 50 Pf., der kartonnirte zu 65 Pf. von der Königlichen Koftuch-
handlung von E. S. Mittler und Sohn, Berlin 8W., Kochstraße 68—70, in deren Verlag die Reiseord-
nung asehtenen ist, zu beziehen.
No. 530/3. 89. B. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 28. März 1889.
r. 86.
Unterbringung einer Artillerie-Abtheilung.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird die III. Abtheilung. des Feld-Artillerie-Regiments von Clausewitz
(Oberschlesischen) Nr. 21 — Garnisonort Neiße — vom 1. April bis 1. Oktober 1889 im Barackenlager bei
Falkenberg O./Schl. und von letzterem Zeitpunkte ab vorübergehend in Neustadt O./Schl. untergebracht.
No. 361/3. 89. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 17. März 1889.
Nr. 87.
Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen im Jahre 1888 verabreichten Naturalien.
ach den gemäß §. 156 des Reglements über die Natural-Verpflegung der Truppen im Frieden dem Kriegs-
ministerium zugegangenen Berichten der Königlichen Generalkommandos sind im Jahre 1888 im Ganzen
18 Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen verausgabten Naturalien erhoben worden.
Davon wurden erachtet für
Ueberhaup begründet unbegründet
beim I. Armeekorps 1 — 1
- III. - 1 — 1
- IV. - 1 — 1
- V. - 1 1 —
- VI. - 3 3 —
- VII. - 1 — 1
V.III. - 1 — 1
- X. - 1 1 —
- XI. - 8 6 2
zusammen 18 11 7
In den 11 Fällen, in welchen die erhobenen Ausstellungen als gerechtfertigt anerkannt worden
sind, hat theils ein Ersatz in gutem Natural, theils eine Beschaffung auf Kosten der zur Lieferung verpflichteten
Stelle sofort stattgefunden.
Einem Lieferungsunternehmer ist in Folge wiederholter Verletzung seiner
die Lieferung abgenommen worden.
No. 356/3. 39. B. 2. Kühne.
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Heepeministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 27. März 1889.
Nr. 88.
Garnison-Verpflegungs-Zuschüsse für das 2. Vierteljahr 1889.
Die für das 2. Vierteljahr 1389 bewilligten Garnison-Verpflegungs-Zuschüsse, einschließlich des Zuschusses
zur Beschaffung eines Frühstücks, betragen für die nachstehend bezeichneten Standorte: