Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Kriegsministerium. Berlin den 5. April 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 90/4. 89. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 29. März 1889. 
Nr. 91. 
Ausgabe der Schußtafel Nr. 9 für „Schußtafel- Gammelhsster 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 7. September 1887 No. 663/8. . 4. — Armee- 
Verordnungs-Blatt für 1887 Nr. 24 — wird bierurc mitgetheilt, daß die Sper. 9 für „Schuß- 
tafel-Sammelhefte“ im Druck erschienen ist und den ommanbobehörden 2c. in der nach dem Duuckoor- 
schriften-Etat erforderlichen Zahl unter Umschlag zugehen wird. 
No. 913/3. 89. A. 4. v. Blume. 
WGeegsminssterium. » 
Militär-Oekonomie-Departement. Nr. 92 Berlin den 31. März 1889. 
r. . 
Behandlung und Ausfüllung der Militärfahrscheine. 
Zur Vermeidung von Weiterungen bei der Beförderung von Militärtransporten mit der Eisenbahn wird 
darauf aufmerksam gemacht, 
1. der 8 auf der Abgangsstation am Schalter zur Eintragung und Abstempelung 
vorzulegen 
2. gemäß §. 17,“ der chens Transport-Ordnung der Kontrolzettel des Militärfahrscheins durch 
intragung von Zielstation, Beförderungsweg, Truppentheil und Transportstärke militärischer- 
seits dann auszufüllen ist, wenn derselbe in Ermangelung des Abschnitts 2 des Fahrscheins 
zugleich als Fahrbillet dient. 
No. 646/2. 89. B. 3. Kühne. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 31. März 1889. 
Nr. 93. 
Preisabänderung. 
Der im Preisoerzeich nisse über Fabrikate des Feuerwerks- Laboratoriums zu Spandau vom 1. Januar 1889 
(Armee-Verordnungs-Blatt für 1889 Seite 22 Nr. 23) unter lfd. Nr. 85 für 1 Vorbohrer (für Laufbohrer) 
zum Schrapnelzünder glatt sur, Preis von: 
a. der Boheer 0085 
b. der Schiebernrnr 1),15. 
zusammen 1,70 K 
wird in Folge veränderter Konstruktion dieses dabrilats iermit aufoeheben u und wie folgt festgesetzt: 
a. der Bohrer ... 190 AM 
b. der Schiebkker .10 
zusam#een ¾v W Al. 
No. 313/3. 39. A. 6. v. Blume.
	        
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