Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 12. April 1889.
Nr. 111.
Verkaufspreis des Exerzir-Reglements für die Feld-Artillerie.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 25. März d. J. Nr. 518/3. 89. A. 4. — Armee-Ver-
ardaunge---Biatt Nr. 8 für 1889 — wird hierdurch mitgetheilt, daß die Königliche Hofbuchhandlung von
E. S. Mittler und Sohn, Berlin, Kochstraße 68— 70, das Exerzir-Reglement für die Feld-Artillerie bei
unmittelbarem Bezuge aus der Armee zum Preise von
1 Mark für das geheftete und
liefert 1,30 Mark für das in Leinwand gebundene Exemplar
iefert.
No. 346/4. 89. A. 4. v. Falckenstein.
Kriegsministerium.
Departement fir das Invalidenwesen. Berlin den 15. April 1889.
Nr. 112.
Abänderung des §. 47 der Justruktion, betreffend das Verfahren bei Anmeldung und Prüfung der
Versorgungsansprüche invalider Mannschaften vom Feldwebel 2c. abwärts, vom 26. Juni 1877.
Im §. 47 Absatz 4 sind die Worte:
„der Anmerkung?) zum §. 39,1 des Geldverpflegungs-Reglements für das Preußische Heer im
Frieden — Seite 7 des Nachtrages VIII — im Sinne des §. 34," des letzteren“
zu streichen und dafür zu setzen:
„den §§. 30,1 bz. 36,; der Friedens-Besoldungsvorschrift“.
Die Ausgabe von Tekturen findet nicht statt.
No. 227/4. 39. C. 1. v. Grolman.
Kriegsministerium. » ·
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 18. April 1889.
Nr. 113.
Kosten für Militärpapiere 2c. aus Anlaß der Aeuderung der Wehrpflicht.
Ausgaben für Militärpapiere aus Anlaß der Aenderung der Wehrpflicht, für Formulare zu schriftlichen
Meldungen, für Soldbücher der Kriegsformationen, für Dienstsiegel und Dienststempel sind auf Abschnitt G
des Kapitels 5 Titel 61 der einmaligen Ausgaben für 1888/89 nur noch insoweit anzuweisen, als dieselben
der Armee-Abtheilung als voraussichtliche Ausgaben seitens der Intendanturen bereits angemeldet sind.
Sollten fernerhin derartige Ausgaben erwachsen, so sind die beziglichen Forderungsnachweise durch die
betreffende Intendantur zunächst der Armee-Abtheilung zur näheren Bestimmung des Ausgabetitels vorzulegen.
No. 487/1. 89. A. 1. v. Falckenstein.
Kriegsministerium. · ·
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 18. April 1889.
Nr. 114.
2 Garnison-Verpflegungszuschuß für Sprottau für das 2. Vierteljahr 1889.
er Verpflegungszuschuß, einschließlich des Zuschusses zur Beschaffung eines Frühstücks, beträgt für den
Standort Erusnhr das 2. Vierteliodr. 1889 schuiesn, Mann und Tag 13 Pf. "
No. 511/4. 89. B. 2. Kühne.