Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Nr. 118. 
Verlegung der II. und III. Abtheilung Feld-Artillerie-Regiments Nr. 19. 
UAuf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß nach Beendigung der Schießübungen im Jahre 1889 
die II. Abtheilung Feld-Artillerie-Regiments Nr. 19 von Torgau nach Erfurt und die III. Abtheilung desselben 
Teginents von Erfurt nach Torgau verlegt wird. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu 
veranlassen. 
Berlin den 17. April 1889. 
Wilhelm. 
v. Verdy. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsmimsterium. Berlin den 27. April 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 649/4. 89. A. 1. v. Verdy. 
Nr. . 
Generalsachselstücke zur Husaren-Uniform. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag hestimme Ich, daß Generale, welche Husaren-Uniform tragen, ai Attila 
und Pelz — statt der bisher vorgeschriebenen silbernen Raupen — Generalsachselstücke anzulegen haben. 
Berlin den 25. April 1889. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 3. Mai 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 810/d. 89. B. 3. v. Verdy. 
Nr. 120. 
Befugniß zur Urlaubsertheilung und Disziplinarstrafgewalt des Inspekteurs der Feld-Artillerie. 
Im Verfolg Meiner Ordre vom 14. März 1889 — Ziffer 1 — will Ich dem Inspekteur der Feld-Artillerie 
gegenüber den Offizieren und Mannschaften seines Stabes die Befugniß zur Urlaubsertheilung und die Dis- 
ziplinarstrafgewalt eines Divisionskommandeurs beilegen. 
Berlin den 1. Mai 1889. 
Wilhelm. 
v. Verdy. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 4. Mai 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 105/5. 89. A. 1. v. Verdy. 
Kriegsministerium. Berlin den 1. Mai 1889. 
121. 
Ausführungs-Bestimmungen zu der Allerhöchsten Ordre, betreffend die Unterstellung der Feld-Artillerie 
unter die Generalkommandos. 
Nachstehende Allerhöchst genehmigte Ausführungs-Bestimmungen werden hiermit — im Anschluß 
an Ziffer 1 der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 14. März l. J. (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 66) — 
zur Kenntniß der Armee gebracht. Den Bestimmungen sind abschnittsweise (in kleinerem Druck) Festsetzungen 
des Kriegsministeriums in Bezug auf Terminal-Eingaben 2c. beigefügt. 
No. 432/J. 89. A. 1. v. Verdy.
	        
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