Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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. Die Schießplätz unterstehen den örtlichen General komm 
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Ausführungs-Bestimmungen, 
betreffend die 
Unterstellung der Feld-Artillerie unter die Generalkommandos. 
. Die Fel Artillerie wird in Beziehung auf taktische Ausbildung und Manövrir- 
fähig eit, sowie Sapasta Mobilmachungs= und Personal-Angelegenheiten 
ommandirenden Generalen unterstellt, welche für den kriegstüchtigen *8 dieser Waffe 
ebenso verantwortlich sind, wie für denjenigen der Infanterie und Kavällerie. 
Die kommandirenden Generale besichtigen die Truppentheile der Feld-Artillerie gelegentlich ihrer 
jährlichen Rundreisen in den Garnisonen, sodann im gefechtsmäßigen Manövriren und scharfen 
Schießen auf den Schießplätzen. Letzteren Besichtigungen wohnen die Divisions-Kommandeure 
nach näherer Bestimmung der kommandirenden Generale bei. 
Der Inspekteur der Feld-Artillerie hat nach näherer kung 26. Kriegsministeriums, 
welchem er unterstellt ist, die technischen Angelegenheiten der Id „Artillerie wahr- 
zunehmen. Insbesondere leitet und überwacht er die Schießausbildung in Bezug auf deren 
Technik und sorgt für Erhaltung und Vertiefung der technischen S im Ösft zierkorps der 
eld-Artillerie. Erachtet er Aenderungen der reglementarischen Vorschriften der "½0 Artillerie 
- so zugt er dieselben beim Kriegsministerium an. 
ehind erungsfällen (Urlaub, Krankheit rc) wird der Besfelteur durch den ältesten 
der in Berlin garnisonirenden Feld-A Brig 
Zu 3. Die bei den Felb-Artillerie-Regimentern zu rernenr rnzainnben legt der 
Inspekteur zum 1. Nai jedes Jahres dem Kriegsministerium vor, welches dieselben den General= 
kommandos Omittheil 
to be. über diese Schieß Ausgaben, versehen mit den Bemerkungen der zuansuen 
vorgesettel teichen die Generalkommandos zum 1. Oktober dem Kriegsministerium ein. Sie 
gleichzeitig eine Zeit-Eintheilung ver stattgehabten Schieß-Uebungen der u1nterstelte n kur Sitlige 
Regimenter bei unter Mittheilung etwaiger besonderer Erfahrungen oder Vorschläge. 
Das Kriegsministerium stellt diese Berichte 2c. dem Inspekteur zu. 
  
. Die Prüfungen für Hauptleute und Premierlieutenants der Feld-Artillerie kommen in Fortfall. 
4. Der Inspekteur der Feld-Artillerie besichtigt die Feld-Artillerie-Brigaden in der Regel in zwei- 
jährigem Wechsel auf den Schie goläten. ie Termine hierfür werden von ihm, nach vorgängiger 
Verständigung mit den betheiligten Generalkommandos, vorgeschlagen und vom Kriegsministerium 
festgesetzt. Den großen Herbstübungen derjenigen Armerkorp 8, welche Kaiser-Manöver haben, 
wohnt er regelmäßig bei. Hält er es für erforderlich, die Leisbungen der Feld-Artillerie auch 
bei den Herbstübungen anderer Armeekorps kennen zu lernen, so stellt er bezügliche Anträge beim 
Kriegsministerium. 
Betreffs der Artillerie-Schießschule hat der Smlpelteur der Feld-Artillerie dieselben Befugnisse, 
wie bisher der General-Inspekieur der Feld- 
eber die Benutzung derselben durch die !r Fels= " 16(6t sich der Inspekteur alsährüich 
mit den aebere Generalkommandos und mit der General-Inspektion der Fuß-Artillerie 
(betreffs der von Feld-- und F Artillerie gemeinsam benutzten Plätze) in Verbindung und stellt 
sodann seine Anträge beim Krie aninsterium. Elwaige MWünsche betreffs Vertheilung der 
Uebungsmunition kuon er zuresann zur Sprache. 
Die Vertheilung der Scheezübalgsgelder erfolgt auf Vorschlag des Inspekteurs durch 
das Kriegsministerium. 
Zu 7. Die Sus der Schießübungs elder Fonds sind von den Generalkommandos 
am 20. Januar jedes Jahres der Inspektion zu Übersenden. 
  
Der Inspekteur der Feld-Artillerie ist Vorsitzender der 1. Abtheilung des General-Artillerie= 
Komitees und gehört zum Vorstande der Vereinigten Artillerie= und Angenieur-Schule. Er ist 
berechtigt, Deen Sitzungen der Mrtilerie-Prüfunge, Kommission beizuwohn 
ie Berichte der Artillerie-Prüfungs-Kommission gehen ihm in demselben Umfange zu, 
wie biehe ir General-Inspektion der Feld-Artillerie.
	        
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