Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Es stehen gleich: 
L. Den von Gymnasien ertheilten Reifezeugnissen für die Universität (5. 90 Ziff. 4. a. a. O.) 
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1 
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für Württemberg: 
die von der Königlichen Kult-Ministerial-Abtheilung für Gelehrten= und Realschulen zu 
Stuttgart ausgestellten Zeugnisse über die Ablegung der humanistischen Reifeprüfung für den 
Besuch der Universität, bz. über die Ablegung der Konkurs rüfung zur Aufnahme in das evan- 
gelisch-theologische Seminar zu Tübingen, sowie in das Wilhelmsstift daselbst. 
  
Den Zeugnissen über einjährigen, erfolgreichen Besuch der zweiten Klasse von Gymnasien, Real- 
Gymnasien und Ober-Realschulen 6 90 Ziff. 2 a. a 
a) für Bayern: 
die SJsgi über erfolgreichen Besull 
er ersten G munut asse von humanistischen Gymnasien (Studien-Anstalten), 
1 dei deiten 2 ursus von Real-Gymnasien; 
b) für Württemberg: 
die Jäugisse über einüährigen. erfolgreichen Besuch 
4l# der evangelisch= theologischen Seminare zu Blaubeuren, Maulbronn, Schönthal und 
  
Ura 
2, der Kiasse VII der Gymnasien, der Real-Gymnasien und der als Ober-Realschulen aner- 
kannten Real-Anstalten 
. Den Zeugnissen über einsähr 1n Heiehrehen Hesuc aber) ziiten Klasse von Progymnasien, Real- 
schulen und Real-Progymnasien (§. 90 
für Warttenberg. 
die Zupni eüber einjährigen, erfolgreichen Besuch 
. der Klasse IVb des ʒeums zu Oehringen, der Klasse VII bei den übrigen Lyzeen, 
der Klasse VI bei den zu der Gattung der Realschulen gehörigen Neal-Anstalten 6u 
Biberach, Ravensburg und Rottweil, der Klasse VII beb den übrigen Real-Anstalten und bei 
sämmtlichen Real- Aheen 
Den Zeugnissen über erfo greiche Zurücklegung der ersten h und das Bestehen der Ent- 
lassungsprüfung an den höheren Büärcerschulen (§. 90 3 a. 
die Zeugnisse über erfolgreiche Zurücklegüng des sechsten e— und das Beslehen der 
Schlußprüfung 
a) für Bayern: 
an den sechsklassigen lateinlosen Llterul 
b) für Bade 
an den Realklassen des Gymnasiums zu Baber ien Real-Abtheilungen des Progymnasiums zu 
Durlach und des Gymnasiums J Lahr, sowie an den sechsklassigen höheren Bürgerschulen zu 
Sinsheim, Villingen und Walds 
Den S über einjährigen uesich der zweiten *Ed des Königlich preußischen und des 
Königlich sächsischen Kadetten-Korps (§. 90 Ziff. 5 a. a. 
für Bayern: 
die Zeugnisse über erfolgreichen Besuch der dritten Klasse des Königlich bayerischen Kadetten-Korps. 
Berlin, den 9. April 1889. 
Der Reichskanzler. 
In Verkretung= 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 22. April 1889. 
No. 590/4. 8 
Vorsichendes wird hierdurch zur n der Armee gebracht. 
enstein
	        
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