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8. 2.
Der Bewerber muß mindestens 1,70 m groß sein und darf das 35. Lebensjahr nicht über.
schritten haben. 4 *4* ·
Er muß volle körperliche Rüstigkeit besitzen, ein ansprechendes Aeußere und gewandtes Benehmen
haben, sich über gute Handschrift und Kenntniß der deutschen Schriftsprache ausweisen, auch einen genügenden
Aufsatz (Bericht) liefern können.
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8. 3.
Die Bewerbung hat in einer von dem Bewerber selbst verfaßten und eigenhändig geschriebenen Ein-
gabe zu erfolgen.
Die Eingabe soll enthalten: Beeichmung der Vornamen und des Familiennamens, des Alters und
der Wohnung des Bewerbers, sowie Angaben über seine Staatsangehörigkeit, seine Familien= und Militär=
verhältnisse, ferner eine kurze Darlegung seines bisherigen Lebens= und Bildungsganges.
Der Eingabe sind Führungsatteste, sowie ein von dem Thysilus, bz. dem Militär-Stabsarzte
des Aufenthaltsortes ausgestelltes Zeugniß über den Gesundheitszustand des Bewerbers beizufügen.
ird die Einreichung der Bewerbun eines noch im aktiven Militärdienste Stehenden durch das
vorgesetzte Kommando vermittelt, so ist von letzterem ein vollständiges Nationale beizufügen, in welchem
die gemäß §. 17/“ der Heerordnung vom 22. November 1888 in das Führungsattest des Bewerbers
aufzunehmenden Strafen, sowie sämmtliche von demselben während seiner ganzen Dienstzeit erlittenen Arrest-
strafen aufzuführen sind.
8. 4.
Die Wahl zum Schutzmann erfolgt durch das Polizeiamt.
8. 5.
Die Annahme des Schutmannes erfolgt zunächst auf Probe von sechsmonatlicher Dauer. Inner-
balb. iser robezeit kann der Schutzmann vom Polizeiamte jeder Zeit ohne Weiteres aus dem Dienste
entlassen werden.
Dem auf Probe Angestellten steht es frei, nach voraufgegangener halbmonatlicher, stets auf den 15.
oder letzten Tag eines Monats zu stellender, Kündigung das Verhältniß zu lösen. "
· §.6.
aud· Nach Ablauf der befriedigend bestandenen Probezeit erfolgt die feste Anstellung auf einmonatliche
ndigung.
Das Recht zu dieser Kündigung steht sowohl dem Polizeiamte als dem Schutzmanne zu. Beide
Theile sind zur Angabe von Gründen zch verp 8R vbut
Mit der definitiven Anstellung ist die Entlassung aus dem stehenden Heere verbunden.
S. 7.
· Das Gehalt eines Schutzmannes beträgt, auch während der Probedienstleistung, für das Jahr
teen Par. und wird monatlich postnumerando gezahlt. Daneben wird Uniform, Pern und Seiten-
gewehr geliefert.
Das Gehalt kann bis zu Vierzehn Hundert Mark jährlich Nese ert werden.
Bei guter Befähigung und tadelloser Führung kann ein Aufrücken in die Klasse der mit Pensions-=
berechtigung versehenen Schutzmannsstellen statffinden, welchen ein Gehalt von /1 1400 jährlich, steigend
durch, Ilterszulagen von fünf zu fünf Jahren bis zu einem Maximalgehalt von AX 1700 jährlich
eigelegt ist.
’.— Schutzmänner haben in Vakanzfällen Aussicht auf Beförderung zum Wachtmeister.
S. 8.
Die Uniform und Ausrüstungsgegenstände werden für die Zeit, während welcher der Schutzmann
dienstliche Verwendung findet, unentgeltlich gewährt. Jedoch müssen sie, wenn sie ausgetragen sind, — oder,
wenn der Inhaber aus der Schutzmannschaft ausscheidet, in einem der noch darauf haftenden Tragezeit ent-
sprechenden Zustande — zurückgeliefert werden.