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Hose (nur für Fußmannschaften bz. zum Sommerkursus),
bz. Lst *7: v!
(dem Unteroffizier 2 Paar Lederhandschuhe),
Stiefel (möglichst neue),
|1 für Fußmannschaften,
Fußmannschaften,
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und Ausrüstungsstücke sind an den
steht in Betreff der Kom-
zu, welchen die Kommandirten
angehören
No. 546/3. 89. A. 2. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 14. Juni 1889.
Nr. 164.
Einkommenszuschuß für Militäranwärter.
Der Einkommenszuschuß, welchen Militäranwärter bei Kommandos zur Anstellung auf Probe, zur Probe--
dienstleistung und zur informatorischen Beschäftigung behufs Erreichung des zuständigen Gesammteinkommens
gemäß F. 36 der Friedens-Besoldungsvorschrift unter Umständen von ihrem Truppentheil bz. ihrer Formation
zu empfangen haben, ist für alle Kommandirten, ohne Rücksicht auf das Etatskapitel, aus dem sie gelöhnt
werden, vom 1. Juni d. J. ab nur bei dem Kapitel 24 Titel 7 der fortdauernden Ausgaben zu verrechnen.
Formationen, welche Verpflegungs-Liquidationen für Kapitel 24 nicht legen, haben über die gezahlten
Beträge den Intendanturen besondere, nach §. 91,“" obiger Vorschrift belegte Liquidationen einzureichen.
No. 111/6. 89. B. 3. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 15. Juni 1889.
Nr. 165.
Uebungen im Ein= und Ansladen von feldmarschmäßig bepackten oder aufgeschirrten Pferden und kriegs-
mäßig beschwerten Fahrzeugen auf den Eisenbahnen.
Die Bestimmungen vom 30. März 1882 (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 7½/78) über den Umfang der
„Uebungen im Ein= und Ausladen der Truppen und des Armee-Materials auf den Eisenbahnen“ werden
nt Allerhöchster Ermächtigung hiermit aufgehoben und wird für die Zukunft in dieser Beziehung Folgendes
estimmt:
A
1. Bei den Truppentheilen der Kavallerie und Feldartillerie finden alljährlich einmal und zwar
unabhängig davon, ob diese Truppentheile etwa bei Gelegenheit der Manöver, Schießübungen 2c.
eine Eisenbahnbeförderung durchzumachen haben oder nicht, Uebungen im Ein= und Ausladen
auf Eisenbahnen statt.