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Geldmittel in der Zahl der von den einzelnen Generalkommandos
kostenfrei zuzulassenden, inaktiven Mannschaften die erforderlichen
Ausgleichungen bewirken zu können.
5 15.
Beköstigung.
A In Teplitz, Landeck, Aachen, Lüneburg, Baden-Baden, Dürrheim,
Rappenau, Nauheim, Wildungen, Wiesbaden, Norderney und Neuenahr
erhalten die Mannschaften die Mundverpflegung geliefert, an den
anderen Kurorten wird ihnen behufs Selbstbeköstigung auf die Dauer
des Aufenthalts in dem betr. Badeorte eine Verpflegungszulage ge-
währt, welche zur Zeit 1,50 4, für Ems und Norderney 1,70 4,
für Lippspringe 1,95 4X täglich beträgt.
Auf Anordnung des Badearztes kann einzelnen, besonders schwachen
Militärkurgästen neben der selbst zu beschaffenden oder erhaltenen,
regelmäßigen Verpflegung zur Stärkung noch besondere Verpflegung,
an geeigneten Speisen oder Getränken für staatliche Rechnung ver-
abfolgt werden.
In Rücksicht auf die leichtere Beaufsichtigung und auf die Kranken
selbst ist von den Korps-Intendanturen dahin zu streben, daß auch
an den Orten, wo zur Zeit die Selbstbeköstigungszulage gezahlt
wird, eine gemeinschaftliche Verpflegung stattfindet.
Die Verpflegungszulage kann ausnahmsweise im Voraus, und
zwar je nach dem Grade der Zuverlässigkeit und Wirthschaftlichkeit
des betr. Mannes, entweder auf die ganze Kurdauer oder auf
einzelne Zeitabschnitte gezahlt werden. Ausfälle, die durch plötz-
liches Abbrechen der Kur oder durch Tod entstehen, können be-
sonders liquidirt werden.
8 16.
Bekleidung.
Die in die Bäder entsendeten Mannschaften sind mit durchaus guter
Kleidung zu versehen. Es erhält jeder Militärkurgast
a. an etatsmäßigen Gegenständen:
1 Feldmütze mit Kokarde (augenkranke Mannschaften mit Schirm),
Unteroffiziere des aktiven Dienststandes außerdem eine
Mütze von feinerem Tuche mit Schirm und Kokarde,
1 en u. s. w nne Mannschaften ohne Uchselklappen,
2 luchene
1 uchene vosen,
1 Drillichjacke bezw. Rock,
2 Halsbinden,
2 Paar lederne Handschuhe (nur vom Unteroffizier aufwärts),