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Um die hier genannten Bade-Institute möglichst vielen Kurbedürftigen
zugänglich zu machen, wird im Allgemeinen ein Aufenthalt auf die
Dauer von 4 bis 6 Wochen, in Ausnahmefällen bis längstens
8 Wochen für ausreichend erachtet, zumal diese Anstalten statuten-
gemäß nur zu Badekurzwecken bestimmt, nicht aber als klimatische
Kuraufenthaltsorte oder als Lazarethe zu benutzen sind. Siehe 87,3.
5 22.
Zulassung.
Wegen Genehmigung der Badekuren für Mannschaften und Be-
stimmung des Aufnahmetermins s. die §§ 6 und 7.
. Anträge auf Kurbewilligungen für aktive und inaktive Offiziere,
Sanitätsoffiziere bz. obere Militärbeamte gelangen, belegt mit
militärärztlichem Zeugniß über die Nothwendigkeit einer Badekur in
Wiesbaden, Landeck oder Teplitz, auf dem militärischen Dienstwege an
die Generalkommandos XI. bz. VI. oder IV. Armeekorps, welche
die Aufnahme genehmigen und die Aufnahmezeiten bestimmen.
Hierbei sind die Anträge der jüngeren, unbemittelten, aktiven
Offiziere, Sanitätsoffiziere und Militärbeamten in erster Reihe zu
berücksichtigen.
. Die Wilhelms-Heilanstalt zu Wiesbaden ist vom Mai bis Mitte
August grundsätzlich zur Aufnahme von unbemittelten aktiven
Offizieren bestimmt, jedoch unbeschadet der Berücksichtigung anderer
Militärkurgäste in ganz besonders dringlichen Krankheitsfällen; in
den Üübrigen Monaten, von Mitte August bis Ende April, werden die
Offiziersquartiere auch den inaktiven Offizieren u. s. w. eingeräumt.
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a. Wiesbaden.
* 23.
Unterkunft, Beköstigung der Offiziere, Sanitätsoffiziere
und oberen Militärbeamten.
1. Für Offiziere u. s. w. sind in der Wilhelms-Heilanstalt 21 Stuben
vorhanden.
Die Offiziere u. s. w. erhalten in der Anstalt Quartier, Bäder und
ärztliche Behandlung frei. Als Beitrag zu den allgemeinen Kosten
für Wäschereinigung, Heizung, Erleuchtung u. s. w. haben sie die
Durchschnittswirthschaftskosten“) an die Verwaltungskommission der
Anstalt zu entrichten.
Die Theilnehmer am Offiziers-Mittagstisch zahlen für Mittagessen
mit Wein, für erstes und zweites Frühstück, für Kassee und Abend=
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64% Diese Kosten belragen beispielsweise im Jahre 1889 für den Kopf und
Tag 56 Uf.