Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Um die hier genannten Bade-Institute möglichst vielen Kurbedürftigen 
zugänglich zu machen, wird im Allgemeinen ein Aufenthalt auf die 
Dauer von 4 bis 6 Wochen, in Ausnahmefällen bis längstens 
8 Wochen für ausreichend erachtet, zumal diese Anstalten statuten- 
gemäß nur zu Badekurzwecken bestimmt, nicht aber als klimatische 
Kuraufenthaltsorte oder als Lazarethe zu benutzen sind. Siehe 87,3. 
5 22. 
Zulassung. 
Wegen Genehmigung der Badekuren für Mannschaften und Be- 
stimmung des Aufnahmetermins s. die §§ 6 und 7. 
. Anträge auf Kurbewilligungen für aktive und inaktive Offiziere, 
Sanitätsoffiziere bz. obere Militärbeamte gelangen, belegt mit 
militärärztlichem Zeugniß über die Nothwendigkeit einer Badekur in 
Wiesbaden, Landeck oder Teplitz, auf dem militärischen Dienstwege an 
die Generalkommandos XI. bz. VI. oder IV. Armeekorps, welche 
die Aufnahme genehmigen und die Aufnahmezeiten bestimmen. 
Hierbei sind die Anträge der jüngeren, unbemittelten, aktiven 
Offiziere, Sanitätsoffiziere und Militärbeamten in erster Reihe zu 
berücksichtigen. 
. Die Wilhelms-Heilanstalt zu Wiesbaden ist vom Mai bis Mitte 
August grundsätzlich zur Aufnahme von unbemittelten aktiven 
Offizieren bestimmt, jedoch unbeschadet der Berücksichtigung anderer 
Militärkurgäste in ganz besonders dringlichen Krankheitsfällen; in 
den Üübrigen Monaten, von Mitte August bis Ende April, werden die 
Offiziersquartiere auch den inaktiven Offizieren u. s. w. eingeräumt. 
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a. Wiesbaden. 
* 23. 
Unterkunft, Beköstigung der Offiziere, Sanitätsoffiziere 
und oberen Militärbeamten. 
1. Für Offiziere u. s. w. sind in der Wilhelms-Heilanstalt 21 Stuben 
vorhanden. 
Die Offiziere u. s. w. erhalten in der Anstalt Quartier, Bäder und 
ärztliche Behandlung frei. Als Beitrag zu den allgemeinen Kosten 
für Wäschereinigung, Heizung, Erleuchtung u. s. w. haben sie die 
Durchschnittswirthschaftskosten“) an die Verwaltungskommission der 
Anstalt zu entrichten. 
Die Theilnehmer am Offiziers-Mittagstisch zahlen für Mittagessen 
mit Wein, für erstes und zweites Frühstück, für Kassee und Abend= 
# 
64% Diese Kosten belragen beispielsweise im Jahre 1889 für den Kopf und 
Tag 56 Uf.
	        
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