Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Kriegsministerium. Berlin den 7. Juli 1889. 
Nr. 190. 
Bekleidung des auf dem Kriegsschauplatz zur Verwendung kommenden männlichen Personals der frei- 
willigen Krankenpflege. 
Zur Beseitigung hervorgetretener Zweifel wird hiermit bekannt gegeben, daß die Bestimmungen unter Ziffer 2 
der zur Allerhoͤchsten Kabinets-Ordre vom 4. Januar 1883 gehörigen „Nachweisung und Beschreibung 
der gleichmäßigen Bekleidungs= 2c. Stücke für das auf dem Kriegsschauplatze zur Verwendung kommende 
männliche Pflege= und Begleitpersonal der freiwilligen Krankenpflege“ (Armee-Verordnungs-Blatt 1883 
Seite 41) auf lämmtlichez männliche Unterpersonal der freiwilligen Krankenpflege, also aut auf die 
Schreiber der Delegirten, Rechnungsführer, Köche, Depotarbeiter u. s. w., Anwendung zu finden haben. 
No. 1099/6. 89. M. A. v. Verdy. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 3. Juli 1889. 
Nr. 191. 
Bekauntmachung des Gesammt-Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellun 
von Zeugunissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdieust 
berechtigt sind. 
Der vorliegenden Nummer des Armee-Verordnungs-Blattes ist in besonderer Anlage 
4 der Erlaß des Reichskanzlers vom 26. Juni 1889, betreffend diejenigen höheren Lehranstalten, 
welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-frei- 
willigen Militärdienst berechtigt sind, 
beigefügt. 
No. 29/7. 89. A. 1. v. Falckenstein. 
Kriegsministerium. · 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 3. Juli 1889. 
Nr. 192. 
Ausgabe von Schußtafeln für Schußtafel. Sammelhefte. 
Die Schußtafeln Nr. 1 und 2 für Schußtafel-Sammelhefte sind umgerechnet und neugedruckt worden. Die- 
selben werden den Kommandobehörden r2c. in der nach dem Druckvorschriften= Etat erforderlichen Zahl mit 
Auszügen aus dem Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen. 
zer n on bisherigen Schußtafeln Nr. 1 und 2 für Schußtafel -Sammelhefte — Berlin 1887 — treten 
außer Kraft. 
No. 73/7. 89. A. 4. v. Falckenstein. 
  
  
Kriegsministerium. * 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 8. Juli 1889. 
Nr. 193. 
Verkaufspreis der Festungsbauordnung. II. Theil. Kassengeschäfte. 
Der im Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 15 für 1889 Seite 135 angekündigte, inzwischen den Kommando- 
behörden u. s. w. zugegangene II. Theil der Festungsbauordnung — Kassengeschäfte — wird von der König- 
lichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin, Kochstraße 68—70, bei unmittelbarer Bestellung 
n 
zum Preise vo 
1,85 s, fur das geheftete und 
2,10 MA. fur das in Leinwand gebundene Exemplar 
geliefert. 
No. 438/6. 89. A. 5. v. Falckenstein.
	        
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