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Kriegsministerium. Berlin den 7. Juli 1889.
Nr. 190.
Bekleidung des auf dem Kriegsschauplatz zur Verwendung kommenden männlichen Personals der frei-
willigen Krankenpflege.
Zur Beseitigung hervorgetretener Zweifel wird hiermit bekannt gegeben, daß die Bestimmungen unter Ziffer 2
der zur Allerhoͤchsten Kabinets-Ordre vom 4. Januar 1883 gehörigen „Nachweisung und Beschreibung
der gleichmäßigen Bekleidungs= 2c. Stücke für das auf dem Kriegsschauplatze zur Verwendung kommende
männliche Pflege= und Begleitpersonal der freiwilligen Krankenpflege“ (Armee-Verordnungs-Blatt 1883
Seite 41) auf lämmtlichez männliche Unterpersonal der freiwilligen Krankenpflege, also aut auf die
Schreiber der Delegirten, Rechnungsführer, Köche, Depotarbeiter u. s. w., Anwendung zu finden haben.
No. 1099/6. 89. M. A. v. Verdy.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 3. Juli 1889.
Nr. 191.
Bekauntmachung des Gesammt-Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellun
von Zeugunissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdieust
berechtigt sind.
Der vorliegenden Nummer des Armee-Verordnungs-Blattes ist in besonderer Anlage
4 der Erlaß des Reichskanzlers vom 26. Juni 1889, betreffend diejenigen höheren Lehranstalten,
welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-frei-
willigen Militärdienst berechtigt sind,
beigefügt.
No. 29/7. 89. A. 1. v. Falckenstein.
Kriegsministerium. ·
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 3. Juli 1889.
Nr. 192.
Ausgabe von Schußtafeln für Schußtafel. Sammelhefte.
Die Schußtafeln Nr. 1 und 2 für Schußtafel-Sammelhefte sind umgerechnet und neugedruckt worden. Die-
selben werden den Kommandobehörden r2c. in der nach dem Druckvorschriften= Etat erforderlichen Zahl mit
Auszügen aus dem Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen.
zer n on bisherigen Schußtafeln Nr. 1 und 2 für Schußtafel -Sammelhefte — Berlin 1887 — treten
außer Kraft.
No. 73/7. 89. A. 4. v. Falckenstein.
Kriegsministerium. *
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 8. Juli 1889.
Nr. 193.
Verkaufspreis der Festungsbauordnung. II. Theil. Kassengeschäfte.
Der im Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 15 für 1889 Seite 135 angekündigte, inzwischen den Kommando-
behörden u. s. w. zugegangene II. Theil der Festungsbauordnung — Kassengeschäfte — wird von der König-
lichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin, Kochstraße 68—70, bei unmittelbarer Bestellung
n
zum Preise vo
1,85 s, fur das geheftete und
2,10 MA. fur das in Leinwand gebundene Exemplar
geliefert.
No. 438/6. 89. A. 5. v. Falckenstein.