Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

stehenden Bestimmungen nicht ein Anderes festgesetzt ist. (Vergl. 
86, 814, § 23, 1, 8 34, 8 38.) 
86. 
Kosten, welche bei den Generalstabsreisen für Verpflegung, 
Quartier und Beförderung entstehen — mit Ausnahme der 
Kosten für Futter, für Stallquartier und das Quartier der 
Mannschaften — sind zur Stelle zu bezahlen. Für die 
Lieferung des Futters, sowie Gewährung des Quartiers für 
die Mannschaften (ausschließlich der Offizierburschen) und für 
das Stallquartier ist den Gemeinden nach Vorschrift der be- 
züglichen Gesetze u. s. w.“) behufs Liquidirung bei den zu- 
ständigen Intendanturen Empfangsbescheinigung zu ertheilen. 
Die Anweisung der hiernach liquidirten Kosten erfolgt bei 
den Ausgabekapiteln 25 bezw. 27 des Militär-Etats. 
II. Große Geueralstabsreise. 
A. Reise-Etat. 
’ 
87. 
An der unter Leitung des Chefs des Generalstabes der 
Armee auszuführenden großen Generalstabsreise nehmen zum 
Haupttheile Offiziere des großen Generalstabes *“) Theil. 
  
#) Gesetz über die Naturalleistungen für die bewasfnete Macht im 
Frieden vom 13. Februar 1875 (A.-V.-Bl. 1875, S. 111). Gesetz vom 
21. Juni 1887, betreffend Abänderung u. s. w. des Gesetzes vom 13. Februar 
1875 (A.-V.-Vl. 1887, S. 211). Instruktion zur Ausführung u. s. w. der 
vorstehenden Gesetze vom 30. August 1887 (A.-V.-Bl. 1887, S. 247). 
Gesetz, betressend die Quartierleistung für die bewassnete Macht während 
des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868 (A.-V.-Bl. 1869, S. 17). 
Instruktion zur Ausführung u. s. w. vorstehenden Gesetzes (A.-V.-Bl. 1869, 
S. 52; Abänderungen: A.-V.-Bl. 1887, S. 211). 
##) Einschließlich der zu demselben kommandirten Königlich Bayeri-= 
schen, Sächsischen, Württembergischen Generalstabsoffiziere. Die Kosten 
für die Königlich Bayerischen Offiziere werden von den bezüglichen 
Vayerischen Fonds getragen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.