Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

— 165 — 
Nr. 216. 
Bewaffnung der Feldwebel rc. bei den Truppen zu Fuß. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die PBetldwekbel und Vizefeldwebel einschließlich der 
Vizefeldwebel des Beurlaubtenstandes, sowie die im gleichen Nange stehenden Stabshoboisten beziehungsweise 
Stabshornisten und Zahlmeisteraspiranten bei denjenigen Truppen, bei welchen zufolge Meiner Ordre vom 
22. März 1889 der Infanterie-Offizier-Degen neuen Modells zur Einführung gelangt ist, ebenfalls mit 
Infanterie-Offizier-Degen und Portepee neuen Modells zu bewaffnen sind. Die zenannten Cbargen haben 
den fraglichen Degen an einem weißen beziehungsweise schwarzen Ueberschnallkoppel nach beifolgender Probe 
zu tragen. Die Einführung des Degens hat nach Maßgabe der dafür verfügbaren Mittel unter Mitverwendun 
der in den Ersparnißfonds der Truppen vorhandenen Bestände zu erfolgen. Das Kriegsministerium hat Vernach 
das Weitere zu veranlassen. 
Wilhelmshaven den 28. Juli 1889. 
  
Wilhelm. 
v. Verdy. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 9. August 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinete- Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht mit 
vem Hinzuftgen, daß die Ausgabe von Proben des Ueberschnallkoppels durch das Militär-Oekonomie-Departement 
erfolgen wird. 
In Besug auf die Verabreichung von Infanterie-Offizier-Degen neuen Modells an die betreffenden 
Truppen, gegen ezahlung, ergeht seiner Zeit besondere Mittheilung. Die Truppen haben eine Beschaffung 
von Degen der beregten Art nicht zu veranlassen. 
No. 92/8. 89. A. 2. v. Verdy. 
Nr. 216. 
Verlegung einiger Truppentheile des Gardekorps. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die 3. und 4. Eskadron Meines Regiments der Gardes 
du Corps von Berlin beziehungsweise Charlottenburg nach Potsdam, sowie das Füsilier-Bataillon des 3. Garde- 
Grenadier-Regiments Königin Elisabeth von Spandau nach Charlottenburg verlegt werden. Diese Ver- 
änderungen gelangen betreffs der 3. Eskadron Meines Regiments der Gardes du Corps zum 1. August 1889, 
betreffs der 4. Eskadron desselben Nesiment nach den Herbstübungen, betreffs des Füsilier-Bataillons 
3. Garde-Grenadier-Regiments Königin Elisabeth zum 1. Oktober 1889 zur Ausführung. Das Kriegsministerium 
hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Wilhelmshaven den 28. Juli 1889. 
  
Wilhelm. 
v. Verdy. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 15. August 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Zabinets, Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 373/8. 89. A. 1. v. Verdy.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.